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Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts)

(Betäubungsmittelgesetz - BtMG)

Fassung: 28. März 2000
Gültig ab 1. April 2000

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Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln

1. Abschnitt

Begriffsbestimmungen

  § 1

Betäubungsmittel

  § 2

Sonstige Begriffe

2. Abschnitt

Erlaubnis und Erlaubnisverfahren

  § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
  § 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
  § 5 Versagung der Erlaubnis
  § 6 Sachkenntnis
  § 7 Antrag
  § 8 Entscheidung
  § 9 Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen
  § 10 Rücknahme und Widerruf
  § 10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen
3. Abschnitt Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
  § 11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
  § 12 Abgabe und Erwerb
  § 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
  § 14 Kennzeichnung und Werbung
  § 15 Sicherungsmaßnahmen
  § 16 Vernichtung
  § 17 Aufzeichnungen
  § 18 Meldungen
  § 18a Verbote
4. Abschnitt Überwachung
  § 19 Durchführende Behörde
  § 20 Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall
  § 21 Mitwirkung anderer Behörden
  § 22 Überwachungsmaßnahmen
  § 23 Probenahme
  § 24 Duldungs- und Mitwirkungspflicht
  § 24a Anzeige des Anbaus von Nutzhanf
  § 25 Kosten
5. Abschnitt Vorschriften für Behörden
  § 26 Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
  § 27 Meldungen und Auskünfte
  § 28 Jahresbericht an die Vereinten Nationen
6. Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  § 29 Straftaten
  § 29a Straftaten
  § 30 Straftaten
  § 30a Straftaten
  § 30b Straftaten
  § 30c Vermögensstrafe
  § 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
  § 31a Absehen von der Verfolgung
  § 32 Ordnungswidrigkeiten
  § 33 Erweiterter Verfall und Einziehung
  § 34 Führungsaufsicht
7. Abschnitt Betäubungsmittelabhängige Straftäter
  § 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung
  § 36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung
  § 37 Absehen von der Verfolgung
  § 38 Jugendliche und Heranwachsende
8. Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
  § 39 Übergangsregelung
  § 40 gegenstandslos
  § 40a gegenstandslos
  § 41 weggefallen
Anlagen

 

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