Beim Text dieser Richtlinie über die Qualität der Badegewässer handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist einzig der amtlich veröffentlichte Text. 

§ § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § §


RICHTLINIE 2006/7/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 15. Februar 2006
über die
Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung
und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG
Bitte wählen Sie den gewünschten Punkt in der Gliederung !

Amtliche Begründung der Badegewässerrichtlinie

Einführung
1 Entwicklung der natürlichen Ressourcen und der Volksgesundheit
2 Schutzwürdige Ressource Wasser
3 Ziel eines hohen Schutzniveaus
4 Unterstützung durch alle interessierten Stellen
5 Sicherstellung eines hohen Niveaus
6 Wissenschaftliche Erkenntnisse für die Vorhersage
7 Abstimmung mit anderen Vorschriften
8 Angemessene und effiziente Information der Öffentlichkeit
9 Harmonisierung der Analysemethoden und -praktiken
10 Badegewässerprofile als Mittel der Gefahrenabwehr
11 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung umweltbezogener Pläne
12 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
13 Auftrag gemäß Beschluß 1999/468/EG
14 Aufhebung der veralteten Richtlinie 76/160/EWG

Kapitel und Artikel der Badegewässerrichtlinie

Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
  Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer
  Artikel 3 Überwachung
Artikel 4 Bewertung der Badegewässerqualität
Artikel 5 Einstufung und qualitativer Zustand der Badegewässer
Artikel 6 Badegewässerprofile
Artikel 7 Bewirtschaftungsmaßnahmen in Ausnahmesituationen
Artikel 8 Gefährdung durch Cyanobakterien
Artikel 9 Andere Parameter
Artikel 10 Zusammenarbeit bei Grenzüberschreitenden Gewässern
Kapitel III Informationsaustausch
  Artikel 11 Beteiligung der Öffentlichkeit
Artikel 12 Information der Öffentlichkeit
Artikel 13 Berichte
Kapitel IV Schlußbestimmungen
  Artikel 14 Bericht und Überprüfung
Artikel 15 Technische Anpassungen und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 16 Ausschußverfahren
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Durchführung
Artikel 19 Inkrafttreten
Artikel 20 Adressaten

Anhänge

Anhang I Binnengewässer
Küstengewässer und Übergangsgewässer
Anhang II Bewertung und Einstufung von Badegewässern
Anhang III Badegewässerprofil
Anhang IV Überwachung der Badegewässer
Anhang V Regeln für den Umgang mit Proben für mikrobiologische Analysen
Druckversion der gesamten Richtlinie

 

zurück zum Seitenanfang
weiter zur Begründung dieser Richtlinie
weiter zum 1. Artikel dieser Richtlinie
zurück zur Übersicht der Gesetze und Verordnungen zum Thema Badegewässer
zurück zur Übersicht aller Gesetze