|
Beim Text dieses Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. |
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
(Gesundheitsdienstgesetz - GDG)
vom 12. Juli 1986 (GVBl S. 120, BayRS 2120-1-A)
am 31.07.2003 außer Kraft getreten
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird:
(GVBl S. 120, BayRS 2120-1-A) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 1995 (GVBl S. 843 - 847)