Beim Text dieses Gesetzes zur Regelung von Notfallrettung, Krankentransport und Rettungsdienst handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.  

Bayerisches Gesetz zur Regelung von Notfallrettung, Krankentransport und Rettungsdienst

(Bayerisches Rettungsdienstgesetz - BayRDG)
(in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Januar 1998)

Inhaltsübersicht

Erster Teil

Allgemeine Regelungen für Notfallrettung und Krankentransport

  Abschnitt 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Genehmigungspflicht
    Art. 1 Geltungsbereich
    Art. 2 Begriffsbestimmungen
    Art. 3 Genehmigungspflich
  Abschnitt 2 Notfallrettung und Krankentransport mit Kraftfahrzeugen
    Art. 4 Umfang der Genehmigung
    Art. 5 Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr und des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst
    Art. 6 Zuständige Behörde
    Art. 7 Voraussetzungen der Genehmigung
    Art. 8 Anhörungsverfahren im Krankentransport
    Art. 9 Nebenbestimmungen
    Art. 10 Widerruf und Rücknahme der Genehmigung
    Art. 11 Anordnungen für den Einzelfall
    Art. 12 Krankenkraftwagen und ihre Besetzung
    Art. 13 Einsatzbereich
    Art. 14 Betriebspflicht und Einsatzbereitschaft im Krankentransport
    Art. 15 Leistungspflicht im Krankentransport
    Art. 16 Datenschutz, Verschwiegenheit
  Abschnitt 3 Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen
    Art. 17 Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen
Zweiter Teil

Rettungsdienst

    Art. 18 Aufgaben und Träger des Rettungsdienstes; Rettungsdienstbereiche
    Art. 19 Durchführung des Rettungsdienstes
    Art. 20 Einrichtungen des Rettungsdienstes
    Art. 21 Notarztdienst
    Art. 22 Schiedsstellen
    Art. 23 Kosten von Anschaffungen
    Art. 24 Benutzungsentgelte, Bereitschaftsvergütung
    Art. 25 Besondere Bestimmungen für den Luftrettungsdienst
    Art. 26 Besondere Bestimmungen für den Intensivtransport
    Art. 27 Dokumentation
Dritter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
    Art. 28 Rechtverordnungen und Verwaltungsvorschriften
    Art. 29 Ordnungswidrigkeiten
    Art. 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Art. 31 Übergangsregelung
    Art. 32 Erprobung Ärztlicher Leiter Rettungsdienst

 

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