|
Beim Text dieses Gesetzes über die Schwangerenberatung handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. |
Gesetz über die Schwangerenberatung
Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz – (BaySchwBerG)
vom 9. August 1996
| zurück zum Seitenanfang |
| weiter zum Artikel 1 dieses Gesetzes |
| zurück zur Übersicht des Schwangerenrechts |
| zurück zur Übersicht aller Gesetze |