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Beim Text dieses Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. |
Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
| § 1 | Berechtigte |
| § 2 | Leistungen |
| § 3 | Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren |
| § 4 | Kostenerstattung |
| § 5 | Rechtsweg |
| § 6 | Anpassung |
| § 7 | Übergangsvorschriften |
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