Beim Text dieses Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

§ § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § §

Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

Bitte wählen Sie den gewünschten Paragraphen !

§  1 Berechtigte
§  2 Leistungen
§  3 Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren
§  4 Kostenerstattung
§  5 Rechtsweg
§  6 Anpassung
§  7 Übergangsvorschriften

 

zurück zum Seitenanfang
weiter zum Paragraph 1 dieses Gesetzes
zurück zur Übersicht des Schwangerenrechts
zurück zur Übersicht aller Gesetze