- Bundes - Seuchengesetz -

Zehnter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 74

(weggefallen)

 

§ 75 ff ein_amtsarzt_bei_der_arbeit.gif (10506 Byte)ein_amtsarzt_bei_der_arbeit.gif (10506 Byte)

zurück zur Inhaltsübersicht des Gesetzes
zurück zum neunten Abschnitt des Gesetzes

zurück zur Übersicht der Gesundheitsgesetze