Beim Text dieses Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich war der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.  

Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
(GeschlKrG)
vom 23.Juli 1953 (BGBl S.700), zuletzt geändert durch Art. 66 am 2.März 1974 (BGBl S. 469),
am 01.01.2001 außer Kraft getreten

 

Erster Abschnitt 

Erster Abschnitt 
Begriffsbestimmungen, Aufgaben des Gesetzes

  § 1  § 2 
 
 Zweiter Abschnitt

Pflichten der Kranken und krankheitsverdächtigen Personen

  § 3  § 4
 
Dritter Abschnitt  
   
 
Vierter Abschnitt  
   
 
Fünfter Abschnitt  
   
 
Sechster Abschnitt  
   
 
Siebter Abschnitt  
   
 
Achter Abschnitt    
     

 

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