Beim Text dieses Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich war der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Gesetz zur
Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
(GeschlKrG)
vom 23.Juli 1953 (BGBl S.700),
zuletzt geändert durch Art. 66 am 2.März 1974
(BGBl S. 469),
am 01.01.2001 außer Kraft getreten
| Erster Abschnitt |
Erster Abschnitt |
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| § 1 § 2 | ||
| Zweiter Abschnitt |
Pflichten der Kranken und krankheitsverdächtigen Personen |
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| § 3 § 4 | ||
| Dritter Abschnitt | ||
| Vierter Abschnitt | ||
| Fünfter Abschnitt | ||
| Sechster Abschnitt | ||
| Siebter Abschnitt | ||
| Achter Abschnitt | ||