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Beim Text dieser Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. |
Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
(Hygiene-Verordnung)
Vom 11. August 1987 (GVBl S. 291) geändert durch Verordnung vom 10. Juli 1989 (GVBl S. 363) und durch Verordnung vom 27. April 2001 (GVBl S. 211)
Auf Grund von § 12a des Bundes-Seuchengesetzes* in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (BGBl I S. 2262), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 1986 (BGBl I S. 2555), in Verbindung mit § 7a der Verordnung zur Ausführung des Bundes-Seuchengesetzes (BayRS 2126-1-I), geändert durch Verordnung vom 25. Februar 1986 (GVBl S. 13), erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:
* nunmehr: § 17 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz
Anmerkung des Gesundheitsamtes: Nach unserer Rechtsauffassung ist dise Hygieneverordnung nicht anwendbar, da sie sich auf das außerkraftgetretene Bundes-Seuchengesetz stützt.
Wir weisen darauf hin, daß das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine andere Rechtsauffassung vertritt.
Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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