| Gesetz zur Verhütung und
Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) Amtliche Begründung 2. Abschnitt - Koordinierung und Früherkennung |
§ |
zu § 5
Bund-Länder-Informationsverfahren
Durch diese Vorschrift wird die Bundesregierung ermächtigt, durch allgemeine Verwaltungsvorschrift mit Zustimmung des Bundesrates einen Informationsplan für das Vorgehen beim Auftreten solcher Infektionsgefahren zu erstellen, bei denen eine besondere Planung und Koordinierung erforderlich ist.
Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder mit Einschleppungen und dem Auftreten neuer Infektionskrankheiten zu rechnen ist, die im Akutfall ein von Bund und Ländern anerkanntes, festgelegtes Verfahren zur Gefahrenminimierung für die Bevölkerung erfordern. Ein rasches und koordiniertes Reagieren der Gesundheitsbehörden von Bund und Ländern erfordert abgestimmte Vorgehensweisen unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Einschleppungen von Diphtherie und Cholera-Erkrankungen in die Bundesrepublik Deutschland zeigen, dass gefährliche Infektionserreger an Staatsgrenzen nicht Halt machen. Als bedrohlich sind insbesondere solche übertragbare Krankheiten anzusehen, die aufgrund schwerer Verlaufsformen oder ihrer Ausbreitungsweise eine Gefährdung der Bevölkerung darstellen.
Der Plan berücksichtigt nicht nur die Gefahr von Einschleppungen einzelner bedrohlicher Krankheitserreger in die Bundesrepublik Deutschland. Auch länderübergreifende Ausbrüche können die Festlegung eines Verfahrens zur gegenseitigen Information und Konsultation für Krisenfälle erfordern. Als Beispiel sei hier der Ausbruch von EHEC-Infektionen 1995/1996 in Süddeutschland erwähnt.
Rasches, koordiniertes Handeln ist auch notwendig, wenn ein Krankheitsgeschehen auf einen bis dahin möglicherweise noch unbekannten Erreger hinweist. Nur durch das Bündeln aller Informationen und den gezielten Einsatz aller vorhandenen Ressourcen können die notwendigen Erkenntnisse gesammelt und Wissenslücken geschlossen werden, um damit die Basis für die effektive Erkennung und Bekämpfung einer solchen (neuen) Infektionskrankheit zu schaffen. Anfang der 80er Jahre wurde auf diese Weise in den USA AIDS als eigenständiges Krankheitsbild entdeckt. In einer bis dahin noch nie dagewesenen konzertierten Aktion von Epidemiologen, Klinikern und Mikrobiologen wurden in kurzer Zeit der Erreger gefunden sowie wirksame Präventionsstrategien entwickelt.
Die vorgesehene Ausgestaltung dient insbesondere der Festlegung von Informationsaustausch und Konsultationsverfahren für Krisenfälle mit allen beteiligten Stellen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Organisationen und Behörden. Die Umsetzung obliegt Bund und Ländern im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
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