| Gesetz zur Verhütung und
Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) Amtliche Begründung 3. Abschnitt - Meldewesen |
§ |
zu § 13
Sentinel-Erhebungen
Zu Absatz 1
Hier wird geregelt, zur Überwachung übertragbarer Krankheiten Erhebungen in ausgewählten Bevölkerungsgruppen durchzuführen, um die Häufigkeit von bestimmten Infektionskrankheiten zu ermitteln. Diese moderne Methode der infektionsepidemiologischen Überwachung war im BSeuchG nicht vorgesehen und wurde bisher im Rahmen gezielter Forschungsvorhaben durchgeführt. Die Erfahrung mit derartigen Erhebungen hat gezeigt, dass sie mit großer Zuverlässigkeit ein Abbild des Geschehens in der Gesamtbevölkerung liefern können. Mit dieser Bestimmung wird dem Robert Koch-Institut ein zusätzliches infektionsepidemiologisches Instrumentarium an die Hand gegeben.
Solche als Sentinel-Erhebungen (vom lateinischen Sentinella - der Wachtposten - abgeleitet) bezeichnete Überwachungsmethoden sind dann angezeigt, wenn eine Krankheit besonders häufig ist, die Meldung jedes Einzelfalles eine unzumutbare Belastung der Meldesysteme bedeuten würde und der Nachweis einer Krankheit bzw. Infektion im Einzelfall nicht das unverzügliche Handeln des öffentlichen Gesundheitsdienstes notwendig macht. Ziel dieser Erhebungen ist es, die notwendigen Informationen über die Verbreitung und Verteilung bestimmter Krankheiten zu erheben sowie Risiken zu ermitteln, die zur Infektion führen und die Verteilung dieser Risiken in der Bevölkerung zu bestimmen. Diese Informationen sind unabdingbare Voraussetzung für eine gezielte Prävention. Ebenso können durch die fortlaufende Erhebung Trends erkannt werden, um die Erfolge der Prävention zu evaluieren bzw. neue Gefährdungspotentiale frühzeitig zu erkennen.
Eine typische Krankheit für Sentinel-Erhebungen ist z. B. der Keuchhusten, bei dem weniger die Erfassung jedes einzelnen Falles als vielmehr die Erkennung der örtlichen und zeitlichen Häufung für die Prävention (Impfung) eine Rolle spielt. Ein weiteres Beispiel ist die Gruppe der sexuell übertragbaren Krankheiten. Gerade in diesem Bereich haben sich (anonyme) Stichprobenerhebungen im Sinne des Sentinels im Vergleich zur Meldepflicht im Einzelfall bewährt.
Sentinel-Erhebungen sind auch angezeigt, wenn ermittelt werden muss, in welchem Umfang die Bevölkerung durch einen Erreger gefährdet ist. Dies hat z. B. Bedeutung bei der Überprüfung des bestehenden Impfschutzes (Populationsimmunität). So konnte mit dieser Methode bestimmt werden, inwieweit der sich in Russland rasch ausbreitende Diphtherie-Erreger bei einem Übergreifen auf Deutschland zu größeren Ausbrüchen hätte führen können. Gleichzeitig war es auch möglich, Faktoren zu ermitteln, die mit dem Impfverhalten korrelieren. Von den Ergebnissen solcher Studien können direkt Maßnahmen zur Verbesserung der Durchimpfungsraten und damit zur Erhöhung des Schutzes der Bevölkerung abgeleitet werden.
Für Infektionsraten durch einzelne nosokomiale Infektionen besteht nach diesem Gesetz zwar eine Aufzeichnungs-, jedoch keine Meldepflicht. Zur Abschätzung des eigenen Hygienestandards benötigen die Krankenhäuser aber Referenzdaten; auch hierfür ist eine Sentinel-Erhebung ausreichend. Gemeinsam führen das Nationale Referenzzentrum für Krankenhaushygiene und das RKI seit 1997 die KISS - Erhebung (Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System) im Rahmen einer freiwilligen Kooperation mit ca. 80 Krankenhäusern durch. Die Daten werden halbjährlich nicht nur an die Sentinel-Partner übermittelt, sondern auch publiziert, so dass ein Vergleich für alle Krankenhäuser möglich wird.
Ergibt sich die Möglichkeit, dass Reste von Untersuchungsproben (nach Durchführung der Untersuchungen, für die das Material ursprünglich gewonnen worden war) zur Verfügung stehen, kann eine Sentinel-Erhebung auch als Anonymer Unverknüpfbarer Test (AUT) durchgeführt werden. In diesem Fall muss gewährleistet sein, dass vor der Sentinel-Testung sämtliche Informationen unwiderruflich von der Untersuchungsprobe (z. B. Blut oder Speichel) getrennt werden, die einen Rückschluss auf eine Person erlauben könnten. Ist dies sichergestellt, kann auf die Zustimmung zu dieser zusätzlichen Untersuchung durch die Person, von der das Untersuchungsmaterial entnommen wurde, verzichtet werden. Neben Untersuchungen zur Populationsimmunität können mit Hilfe des AUT Erkenntnisse über die Verbreitung bestimmter Infektionen in der Bevölkerung (ohne die Gefahr der Selbstselektion) oder über die allgemeine Immunitätslage der Bevölkerung gewonnen werden. Diese Form der Krankheitsüberwachung wird bereits in Deutschland, in anderen Staaten Europas sowie in den USA erfolgreich z. B. zur Beobachtung der Inzidenzraten von HIV-Infektionen bei entbindenden Frauen genutzt.
In Sentinel-Untersuchungen werden nur Personen einbezogen, die Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge sowie -versorgung (Arztpraxen, Kliniken, Labore, Gesundheitsämter) in Anspruch nehmen. Für die Erhebungen werden die im Prozess der Versorgung bzw. Vorsorge anfallenden Angaben benutzt. Zusätzliche medizinische Untersuchungen des Patienten oder gar seine Mitwirkung an der Erhebung sind nicht erforderlich. Dieses Herangehen ermöglicht es, die benötigten Angaben soweit zu anonymisieren, dass keine Identifizierung der in die Untersuchung einbezogenen Personen möglich ist. So ergibt sich aus der Methode der Sentinel-Untersuchungen auch keine Notwendigkeit, vorab personenbezogene Daten zu erheben. Das anonyme unverknüpfbare Testen (AUT) stellt eine Sonderform von Sentinel-Erhebungen dar, da bereits vor der Testung eine unwiderrufliche Anonymisierung stattfindet, so dass auch der behandelnde bzw. kooperierende Arzt das Untersuchungsergebnis nicht einer bestimmten Person zuordnen kann.
Zu Absatz 2
Absatz 2 regelt den Informationsfluss im Rahmen der Durchführung von Sentinel-Erhebungen.
Zu Absatz 3
Die hier festgelegte Beteiligung soll den jeweils zuständigen Länderbehörden ermöglichen, ihre Erfahrungen und die größere Nähe zur Basis zum Gelingen der Sentinel-Erhebungen einzubringen. Dies setzt die frühzeitige Beteiligung bei der Sentinel-Erhebung voraus.
| ► Seitenanfang |
|
Fenster schließen
|