| Gesetz zur Verhütung und
Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) Amtliche Begründung 5. Abschnitt - Bekämpfung übertragbarer Krankheiten |
§ |
zu § 32
Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 32 entspricht dem § 38a BSeuchG. Die einzuschränkenden Grundrechte werden zitiert.
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