Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Amtliche Begründung
5. Abschnitt - Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
§

zu § 32

Erlaß von Rechtsverordnungen

§ 32 entspricht dem § 38a BSeuchG. Die einzuschränkenden Grundrechte werden zitiert.


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