| Gesetz zur Verhütung und
Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) Amtliche Begründung 10. Abschnitt - Zuständige Behörde |
§ |
zu § 54
Benennung der Behörde
§ 54 entspricht im wesentlichen § 77 BSeuchG
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