Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Amtliche Begründung
12. Abschnitt - Entschädigung in besonderen Fällen
§

zu § 57

Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung

Die Vorschrift geht auf §§ 49 a und 49 b BSeuchG zurück und berücksichtigt die Systematik des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie die Anpassung an das Dritte und das Siebte Buch Sozialgesetzbuch.


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