Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Amtliche Begründung
14. Abschnitt - Sondervorschriften
§

zu § 71

Aufgaben nach dem Seemannsgesetz

Die Vorschrift entspricht im wesentlichen § 79a BSeuchG mit den erforderlichen redaktionellen Anpassungen.


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