| Gesetz zur Verhütung und
Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) Amtliche Begründung 14. Abschnitt - Sondervorschriften |
§ |
zu § 71
Aufgaben nach dem Seemannsgesetz
Die Vorschrift entspricht im wesentlichen § 79a BSeuchG mit den erforderlichen redaktionellen Anpassungen.
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