Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Amtliche Begründung
15. Abschnitt - Straf- und Bußgeldvorschriften
§

zu § 76

Einziehung

Die Vorschrift entspricht § 71 BSeuchG.


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