| Gesetz zur Verhütung und
Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) Amtliche Begründung 15. Abschnitt - Straf- und Bußgeldvorschriften |
§ |
zu § 77
Übergangsvorschriften
Die Vorschrift regelt die erforderlichen Übergangsregelungen.
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