Beim Text dieses Gesetzes über die Pockenschutzimpfung handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem letzten gültigen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich war einzig der amtlich veröffentlichte Text. 

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Gesetz über die Pockenschutzimpfung
Vom 18. Mai 1976

(Zum 1. Juli 1983 aufgehoben durch § 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung vom 24. November 1982)

 

§   1 Impfpflicht
§   2 Befreiung von der Impfpflicht
§   3 Arztvorbehalt
§   4 Kontrolle des Impferfolges
§   5 Nachimpfung nach erfolgloser Impfung
§   6 Nachimpfung bei Versäumnis
§   7 Nachweispflicht über die Impfung
§   8 Gleichstellung
§   9 Dokumentation und Überwachung
§ 10 Aufgaben und Pflichten der Impfinstitute
§ 11 Ermächtigung
§ 12 Ermächtigung und Delegation
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Impffristen
§ 15 Geltungsbereich für Berlin
§ 16 Inkrafttreten

 

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Ausdruck des gesamten Gesetzestextes