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Beim Text dieses Gesetzes über die Pockenschutzimpfung handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem letzten gültigen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich war einzig der amtlich veröffentlichte Text. |
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz über die Pockenschutzimpfung
Vom 18. Mai
1976
(Zum 1. Juli 1983 aufgehoben durch § 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung vom 24. November 1982)
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