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Beim Text dieses Reichsimpfgesetzes handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem letzten gültigen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich war einzig der amtlich veröffentlichte Text. |
Reichsimpfgesetz
vom 8. April 1874
(Außer Kraft gesetzt durch § 16 des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung vom 18. Mai 1976)