Wiederzulassung in Schulen, Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen nach ansteckenden Krankheiten
Definitionen der Begriffe

 

Ausschluss von Kontaktpersonen

Hierunter sind alle Personen zu verstehen, mit denen der/die Erkrankte in dem Zeitraum infektionsrelevante Kontakte hatte, in dem er/sie Krankheitserreger ausschied. Ob ein irgendwie gearteter Kontakt zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer erkrankten Person Maßnahmen zur Infektionsverhütung oder Krankheitsfrüherkennung erfordert, ist nach den Umständen des Einzelfalles fachlich zu entscheiden.


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