|
Wiederzulassung in Schulen,
Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen nach ansteckenden Krankheiten Definitionen der Begriffe |
Ausschluss von Kontaktpersonen
Hierunter sind alle Personen zu
verstehen, mit denen der/die Erkrankte in dem Zeitraum infektionsrelevante
Kontakte hatte, in dem er/sie Krankheitserreger ausschied. Ob ein irgendwie
gearteter Kontakt zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer erkrankten Person
Maßnahmen zur Infektionsverhütung oder Krankheitsfrüherkennung erfordert,
ist nach den Umständen des Einzelfalles fachlich zu entscheiden.