Wiederzulassung in Schulen, Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen nach ansteckenden Krankheiten
Definitionen der Begriffe

 

Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen

Die in den Hygieneplänen nach § 36 Abs. 1 IfSG vorgesehenen routinemäßigen Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen sollen durch die hier aufgeführten speziellen Hygienemaßnahmen ergänzt werden.


► Seitenanfang
Fenster schließen Hier können Sie dieses Fenster wieder schließen