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Wiederzulassung in Schulen,
Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen nach ansteckenden Krankheiten Definitionen der Begriffe |
Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen
Die in den
Hygieneplänen nach
§ 36 Abs. 1 IfSG vorgesehenen routinemäßigen Maßnahmen
zur Verhütung von Infektionen sollen durch die hier aufgeführten speziellen
Hygienemaßnahmen ergänzt werden.