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Wiederzulassung in Schulen,
Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen nach ansteckenden Krankheiten Definitionen der Begriffe |
Medikamentöse Prophylaxe nach Exposition
Durch die Gabe von
Antibiotika kann in bestimmten Fällen die Keimvermehrung verhindert und das
Fortschreiten von der Infektion zur manifesten Infektionskrankheit
verhindert werden. Durch Impfungen können noch nicht oder bei einigen
Erkrankungen auch noch frisch Infizierte vor einer Infektion geschützt
werden. Beide Maßnahmen bedürfen jedoch einer sorgfältigen
Risiko/Nutzen-Abwägung und sind nur bei sicher überwiegendem Nutzen
indiziert.