Wiederzulassung in Schulen, Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen nach ansteckenden Krankheiten
Definitionen der Begriffe

 

Medikamentöse Prophylaxe nach Exposition

Durch die Gabe von Antibiotika kann in bestimmten Fällen die Keimvermehrung verhindert und das Fortschreiten von der Infektion zur manifesten Infektionskrankheit verhindert werden. Durch Impfungen können noch nicht oder bei einigen Erkrankungen auch noch frisch Infizierte vor einer Infektion geschützt werden. Beide Maßnahmen bedürfen jedoch einer sorgfältigen Risiko/Nutzen-Abwägung und sind nur bei sicher überwiegendem Nutzen indiziert.


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