Zulassung - Wiederzulassung
in Schulen, Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen bei Infektion oder Erkrankung bei

HIV - AIDS

 

Für die weitere Zulassung oder Wiederzulassung zum Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen während dieser Erkrankung oder bei Infektion gibt es keine allgemeine Regelung ("Wiederzulassungsrichtlinie") des Robert Koch-Institutes (RKI).
Im Bedarfsfall kann das zuständige Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen treffen bzw. anordnen (§ 16 Abs. 1 IfSG und § 28 Abs. 1 IfSG).


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