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Zulassung - Wiederzulassung HIV - AIDS |
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Für die weitere Zulassung oder Wiederzulassung zum Besuch von
Gemeinschaftseinrichtungen während dieser Erkrankung oder bei Infektion gibt es keine
allgemeine Regelung ("Wiederzulassungsrichtlinie") des Robert Koch-Institutes (RKI).
Im Bedarfsfall kann
das zuständige Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen
treffen bzw. anordnen (§ 16 Abs.
1 IfSG und
§ 28 Abs. 1 IfSG).