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Zulassung - Wiederzulassung Impetigo contagiosa Merkblatt des RKI für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter aktualisiert: Juli 2006 - Erstveröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 05/1997 |
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| Meldepflicht | Meldepflicht gemäß
§ 34 Abs. 6
IfSG durch die Leitung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des
§ 33
IfSG an
das zuständige Gesundheitsamt. Meldepflicht der Eltern gemäß § 34 Abs.5 IfSG an die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung. Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermittlungen an und trifft die notwendigen Maßnahmen im Sinne des § 28 IfSG. |
| Inkubationszeit | Zwei bis zehn Tage. |
| Dauer der Ansteckungsfähigkeit | Ohne Behandlung sind die Patienten ansteckend, bis die letzte Effloreszenz abgeheilt ist. |
| Zulassung nach Krankheit | 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie. Ansonsten nach klinischer Abheilung der befallenen Hautareale. Ein schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich. |
| Ausschluß von Ausscheidern | Entfällt. |
| Ausschluß von Kontaktpersonen | Nicht erforderlich. |
| Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen | Das Desinfizieren von Oberflächen und Gebrauchsgegenständen ist nicht erforderlich. |
| Medikamentöse Prophylaxe nach Exposition | Es ist keine wirksame Prophylaxe bekannt. |
| Anmerkung | Die Impetigo contagiosa (Borkenflechte) ist eine sehr ansteckende oberflächliche Hautinfektion und tritt vorwiegend bei Kindern auf. Typisch sind eitrige Hautbläschen, die bald nach Entstehen platzen und eine honiggelbe Kruste hinterlassen. In 80 % aller Fälle wird sie durch A-Streptokokken hervorgerufen, in etwa 20 % durch Staphylokokkus aureus. Es können sich auch beide Erreger in den Herden finden. Die Übertragung der Erreger erfolgt durch Berühren der betroffenen Hautareale oder Kontakt mit Kleidung auf der die Erreger haften. Die Inkubationszeit ist sehr variabel und kann von einem Tag bis zu mehreren Wochen reichen, da eine Verzögerung zwischen Besiedlung und Infektion eintreten kann. Die Erkrankung ist nicht zu verwechseln mit Akne, superinfizierter Neurodermitis oder Psoriasis. Auch nicht jeder Furunkel ist hochinfektiös. Je nach Schwere der Erkrankung ist eine lokale bzw. eine systemische Antibiotikatherapie notwendig. Der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen ist nach Abheilen aller infizierten Hautareale wieder möglich. Bakteriell verunreinigte Kleidung sollte möglichst bei 60 - 90 °C gewaschen werden. Die Erkrankung ist in der Regel nicht Folge mangelnder Körperhygiene. Meist liegen prädisponierende Faktoren in der Haut der Patienten zugrunde. Zur Prävention von Neuinfektionen ist eine sorgfältige Hautpflege zu beachten. |