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Zulassung - Wiederzulassung |
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| Meldepflicht | |
| Inkubationszeit | Die Übertragung der Kopfläuse erfolgt von Mensch zu Mensch durch Überwandern der Parasiten von einem Kopf zum anderen. Auch durch verlauste Kleidungsstücke oder Bettwäsche ist eine Übertragung möglich. Festgestellt werden die Ektoparasiten oft erst, wenn sie sich nach einem Lebenszyklus in der Kopfbehaarung massenhaft vermehrt haben. Dieser beansprucht in der Regel drei Wochen. |
| Dauer der Ansteckungsfähigkeit | Solange Läuse oder Nissen nachgewiesen werden. |
| Zulassung nach Parasitenbefall | Nach erfolgreicher Behandlung (siehe Merkblatt "Kopflausbefall"). Ein schriftliches ärztliches Attest ist bei wiederholtem Befall erforderlich. |
| Ausschluß von Ausscheidern | Solange Läuse oder Nissen nachgewiesen werden. |
| Ausschluß von Kontaktpersonen | Allen Mitgliedern einer häuslichen Wohngemeinschaft ist zu einer spezifischen Behandlung der Kopfhaare zu raten. Werden in einer Gemeinschaftseinrichtung Läuse festgestellt, sollen alle Mitglieder der Klasse oder Gruppe sorgfältig untersucht werden, um eine Weiterverbreitung der Parasiten zu verhindern. Das erneute Auftreten von Läusen in Schulen und Kindergärten nach ca. drei Wochen ist nicht selten und führt zu Spannungen in der Einrichtung und zu Unmut bei den Eltern. In der Regel ist die Ursache nicht eine neue Quelle, sondern es handelt sich um einen Rückfall bei nicht ausreichend behandelten Personen. Gerade deshalb sind Inspektionen sorgfältig durchzuführen und, wann immer möglich, die Behandlung auch zu überwachen. Eine intensive Zusammenarbeit von Einrichtung, Gesundheitsamt und Eltern ist bei Kopflausbefall Grundvoraussetzung für die Beseitigung der Parasiten. |
| Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen | Hygienemaßnahmen erstrecken sich (neben der dermatologischen Behandlung) besonders auf die Vernichtung der Parasiten in Kleidung, Wäsche und Gebrauchsgegenständen. Dazu wird auf das Merkblatt "Kopflausbefall" verwiesen. |
| Medikamentöse Prophylaxe nach Exposition | Siehe unter Ausschluß von Kontaktpersonen. |
| Anmerkung | Zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Kopflausbefall hat das Robert Koch-Institut (RKI) ein Merkblatt herausgegeben, das alle wichtigen Hinweise enthält. |