Zulassung - Wiederzulassung
in Schulen, Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen bei Erkrankung oder nach Kontakt mit Erkrankten oder nach Genesung bei
Meningokokken-Infektion
Merkblatt des RKI für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter
aktualisiert: Juli 2006 - Erstveröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 05/1997

 

Meldepflicht Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 i IfSG meldepflichtig.
Inkubationszeit Ein bis zehn Tage, meist weniger als vier Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit Solange Erreger aus dem Nasen-Rachen-Raum isoliert werden können. Patienten sind bis 24 Stunden nach Beginn einer antibakteriellen Therapie als infektiös zu betrachten.
Zulassung nach Krankheit Nach Abklingen der klinischen Symptome. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Ausschluß von Ausscheidern 5 bis 10% aller Personen sind Träger von Meningokokken im Nasen-Rachen-Raum. Bei Epidemien sind bis zu 90% Träger möglich. Ein Ausschluss von Ausscheidern ist daher nicht vertretbar.
Ausschluß von Kontaktpersonen Personen jeden Alters, die Kontakt mit einem an einer invasiven Meningokokken-lnfektion erkrankten Patienten (Indexfall) hatten, bedürfen einer sorgfältigen klinischen Überwachung während der mutmaßlichen Inkubationszeit; ein Ausschluss asymptomatischer Personen vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung ist nicht erforderlich. Bei klinischen Symptomen ist eine Arztkonsultation umgehend angezeigt. § 34 Abs. 3 Nr. 8 IfSG bestimmt, dass bei häuslichem Kontakt ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen besteht. Der Besuch ist unter den genannten Voraussetzungen möglich. Zum Vorgehen bei engen Kontaktpersonen siehe unter Medikamentöse Prophylaxe nach Exposition.
Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen Wirksame hygienische Maßnahmen sind nicht bekannt.
Medikamentöse Prophylaxe nach Exposition

Kulturen aus dem Nasen-Rachen-Raum sind für die Entscheidung zur Chemoprophylaxe unbrauchbar. Für enge Kontaktpersonen gilt Rifampicin als Mittel der Wahl. Für Kinder wird es über zwei Tage in folgender Dosierung gegeben: 2x10 mg/kg KG/Tag. Die maximale Einzeldosis bei Erwachsenen ist 600 mg. Bei Säuglingen unter einem Monat beträgt die Tagesdosis 2x5 mg/kg KG/Tag. Enge Kontaktpersonen sind z.B. Familienmitglieder und die Kinder der gleichen Gruppe (Kindergarten oder Schulklasse). Für enge Kontaktpersonen ist eine Prophylaxe bis zum zehnten Tag nach dem letzten Kontakt zu einem Erkrankten sinnvoll.

Bei einem Auftreten von mehreren Erkrankungen durch den gleichen impfpräventablen Erregertyp innerhalb von Tagen oder wenigen Wochen in einer Gemeinschaftseinrichtung kann die zuständige Gesundheitsbehörde eine Impfung der Kinder und Beschäftigten der Einrichtung empfehlen.

Sondervorschriften des IfSG für Schulen und Kindergärten

 


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