Zulassung - Wiederzulassung
in Schulen, Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen bei Erkrankung oder nach Kontakt mit Erkrankten oder nach Genesung bei
Shigellose
Merkblatt des RKI für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter
aktualisiert: Juli 2006 - Erstveröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 05/1997

 

Meldepflicht Eine Shigellose sollte gem. § 34 Abs. 1 Nr. 17 i. V. m. Abs. 6 IfSG stets dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Inkubationszeit Ein bis sieben Tage, gewöhnlich zwei bis vier Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit Sie besteht, solange Shigellen ausgeschieden werden. Eine chronische Ausscheidung ist selten; sie wird aber z.B. bei mangelernährten Kindern beobachtet. Antibiotische Behandlung führt bei sonst gesunden Patienten zur raschen Eliminierung der Erreger. In der Regel sind Shigellen jedoch auch ohne antibiotische Behandlung spätestens vier Wochen nach Beginn der Erkrankung nicht mehr im Stuhl nachweisbar.
Zulassung nach Krankheit Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von drei negativen Stuhlproben im Abstand von ein bis zwei Tagen. Die erste Stuhlprobe sollte frühestens 24 Stunden nach Ende einer Antibiotikatherapie erfolgen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich.
Ausschluß von Ausscheidern Im Regelfall bis zum Vorliegen von drei aufeinanderfolgenden Stuhlproben (im Abstand von ein bis zwei Tagen) ohne Erregernachweis. Bei längerer Ausscheidung des Erregers soll im Benehmen mit dem Gesundheitsamt eine individuelle Lösung erarbeitet werden, um ggf. eine Zulassung zu ermöglichen (§ 34 Abs. 2 Nr. 5 IfSG).
Ausschluß von Kontaktpersonen Am Ende der Inkubationszeit ist eine Stuhlprobe zu entnehmen und ein negativer Befund nachzuweisen. Von dieser Regel kann abgewichen werden, solange keine enteritischen Symptome auftreten und die Einhaltung der unter Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen genannten Maßnahmen sicher gewährleistet ist (§ 34 Abs. 3 Nr. 13 IfSG).
Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen Die Übertragung von Shigellen kann wirksam durch Vermeiden von fäkal-oralen Schmierinfektionen, vor allem durch Händehygiene, verhütet werden. Personen, die eventuell Kontakt mit Stuhl eines an Shigellose Erkrankten hatten, sollen sich für die Dauer der Inkubationszeit die Hände nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten gründlich waschen, die Hände mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen und anschließend desinfizieren (alkoholisches Händedesinfektionsmittel).
Medikamentöse Prophylaxe nach Exposition Es ist keine wirksame Prophylaxe bekannt.

Sondervorschriften des IfSG für Schulen und Kindergärten

 


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