Zulassung - Wiederzulassung
in Schulen, Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen bei Erkrankung oder nach Kontakt mit Erkrankten oder nach Genesung bei
Scharlach oder sonstigen Streptoccocus pyogenes-Infektionen
Merkblatt des RKI für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter
aktualisiert: Juli 2006 - Erstveröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 05/1997

 

Meldepflicht  
Inkubationszeit Zwei bis vier Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie (z.B. Penicillin V oral für mindestens zehn Tage). Unbehandelt gelten die Patienten bis zu drei Wochen als infektiös.
Zulassung nach Krankheit Bei antibiotischer Behandlung und ohne Krankheitszeichen ab dem zweiten Tag; ansonsten nach Abklingen der Krankheitssymptome. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Ausschluß von Ausscheidern Nicht erforderlich.
Ausschluß von Kontaktpersonen Nicht erforderlich.
Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen Das Desinfizieren von Oberflächen und Gebrauchsgegenständen ist nicht notwendig.
Medikamentöse Prophylaxe nach Exposition

Keine.

Ausnahme: Patienten mit Zustand nach rheumatischem Fieber haben ein erhöhtes Risiko für ein Rezidiv und sollten daher Penicillin erhalten.

Sondervorschriften des IfSG für Schulen und Kindergärten

 


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