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Zulassung - Wiederzulassung |
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| Meldepflicht | |
| Inkubationszeit | Zwei bis vier Tage. |
| Dauer der Ansteckungsfähigkeit | 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie (z.B. Penicillin V oral für mindestens zehn Tage). Unbehandelt gelten die Patienten bis zu drei Wochen als infektiös. |
| Zulassung nach Krankheit | Bei antibiotischer Behandlung und ohne Krankheitszeichen ab dem zweiten Tag; ansonsten nach Abklingen der Krankheitssymptome. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. |
| Ausschluß von Ausscheidern | Nicht erforderlich. |
| Ausschluß von Kontaktpersonen | Nicht erforderlich. |
| Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen | Das Desinfizieren von Oberflächen und Gebrauchsgegenständen ist nicht notwendig. |
| Medikamentöse Prophylaxe nach Exposition |
Keine. Ausnahme: Patienten mit Zustand nach rheumatischem Fieber haben ein erhöhtes Risiko für ein Rezidiv und sollten daher Penicillin erhalten. |