(Transplantationsgesetz - TPG)
Achter Abschnitt 
Änderungen anderer Gesetze und Verordnungen und Übergangsvorschriften

§ 26
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 1997 in Kraft, soweit in Satz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist. § 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 tritt am 1. Dezember 1999 in Kraft.
 

(2) Am 1. Dezember 1997 treten außer Kraft:

  

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