Beim Text dieses Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.  

Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen

(Transplantationsgesetz - TPG)
Vom 5. November 1997 (BGBL. I S. 2631)

 

Erster Abschnitt 

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2

Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organspende,
Organspenderegister, Organspendeausweise

 
 Zweiter Abschnitt

Organentnahme bei toten Organspendern

§ 3 Organentnahme mit Einwilligung des Organspenders
§ 4

Organentnahme mit Zustimmung anderer Personen

§ 5

Nachweisverfahren

§ 6

Achtung der Würde des Organspenders

§ 7

Auskunftspflicht

 
Dritter Abschnitt Organentnahme bei lebenden Organspendern
§ 8 Zulässigkeit der Organentnahme
 
Vierter Abschnitt Entnahme, Vermittlung und Übertragung bestimmter Organe
§ 9 Zulässigkeit der Organübertragung
§ 10

Transplantationszentren

§ 11

Zusammenarbeit bei der Organentnahme, Koordinierungsstelle

§ 12

Organvermittlung, Vermittlungsstelle

 
Fünfter Abschnitt Meldungen, Datenschutz, Fristen, Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft
§ 13 Meldungen, Begleitpapiere
§ 14

Datenschutz

§ 15

Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

§ 16

Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft

 
Sechster Abschnitt

Verbotsvorschriften

§ 17 Verbot des Organhandels
 
Siebter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 18 Organhandel
§ 19

Weitere Strafvorschriften

§ 20

Bußgeldvorschriften

 
Achter Abschnitt   Änderungen anderer Gesetze und Verordnungen und Übergangsvorschriften
  § 21 Änderung des Arzneimittelgesetzes
  § 22 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  § 23 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
  § 24 Änderung des Strafgesetzbuchs
  § 25 Übergangsregelungen
  § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

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