Beim Text dieser Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.  

Wasser ist Leben

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

(Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)

Vom 21. Mai 2001, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011, in Kraft getreten am 1. November 2011

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Artikel 1

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

  1. Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

  § 1

Zweck der Verordnung

§ 2

Anwendungsbereich

§ 3

Begriffsbestimmungen

  2. Abschnitt

Beschaffenheit des Trinkwassers

  § 4 Allgemeine Anforderungen
§ 5 Mikrobiologische Anforderungen
§ 6 Chemische Anforderungen
§ 7 Indikatorparameter
§ 8 Stelle der Einhaltung
§ 9 Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten
§ 10 Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter
  3. Abschnitt Aufbereitung und Desinfektion
  § 11 Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
§ 12 Aufbereitung in besonderen Fällen (aufgehoben)
  4. Abschnitt Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage
  § 13 Anzeigepflichten.   (Formulare zur Anzeige)
§ 14 Untersuchungspflichten
§ 15 Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen
§ 16 Besondere Anzeige- und Handlungspflichten
§ 17 Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
  5. Abschnitt Überwachung
  § 18 Überwachung durch das Gesundheitsamt
§ 19 Umfang der Überwachung
§ 20 Anordnungen des Gesundheitsamtes
§ 21 Information der Verbraucher und Berichtspflichten
  6. Abschnitt Sondervorschriften
  § 22 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§ 23 Vollzug im Bereich der Eisenbahnen des Bundes
  7. Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  § 24 Straftaten
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
  8. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
  § 26 Übergangs- und Schlußbestimmungen
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen Anlage 1    Anlage 2    Anlage 3    Anlage 4    Anlage 5
Anzeige Formulare zur Anzeige gemäß § 13

 


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