|
(Trinkwasserverordnung) |
Am 31. Oktober 2011 außer Kraft getreten |
§ 22 (► neuer § 22 ab 01. November 2011)
Aufgaben der Bundeswehr
Der Vollzug dieser Verordnung obliegt im Bereich der Bundeswehr sowie im Bereich der auf Grund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik stationierten Truppen den zuständigen Stellen der Bundeswehr.