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(Trinkwasserverordnung) |
§ 26
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Quellwasser und sonstiges Trinkwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmte Fertigpackungen abgefüllt ist, nur soweit dies in der Mineral- und Tafelwasser - Verordnung bestimmt ist. Natürliches Mineralwasser und Tafelwasser sind kein Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung.
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