Beim Text dieser Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.  

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Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe

(Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

Vom 5. November 1990

Erster Abschnitt 

Beschaffenheit des Trinkwassers

§ 1  
§ 2

 

  § 3  
  § 4  
 
 Zweiter Abschnitt

Trinkwasseraufbereitung

§ 5

 

§ 6

 

 
Dritter Abschnitt Beschaffenheit des Wassers für Lebensmittelbetriebe
§ 7  
 
Vierter Abschnitt Pflichten des Unternehmers oder sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage
§ 8  
§ 9

 

§ 10

 

§ 11

 

  § 12  
  § 13  
  § 14  
  § 15  
  § 16  
  § 17  
 
Fünfter Abschnitt Überwachung durch das Gesundheitsamt in hygienischer Hinsicht
§ 18  
§ 19

 

§ 20

 

§ 21

 

  § 22  
 
Sechster Abschnitt

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 23  
  § 24  
 
Siebter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 25  
§ 26

 

§ 27 gegenstandslos
  § 28 Inkrafttreten
 
Anlagen   Anlagen
  1 Mikrobiologische Untersuchungsverfahren
  2 Grenzwerte für chemische Stoffe
  3 Zur Trinkwasseraufbereitung zugelassene Zusatzstoffe
  4 Kenngrößen und Grenzwerte zur Beurteilung der Beschaffenheit des Trinkwassers
  5 Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen
  6 Desinfektionstabletten zur Trinkwasseraufbereitung in Verteidigungs- und Katastrophenfällen
  7 Richtwerte für chemische Stoffe

 

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