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Brucellosen |
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| Erreger | Behandlung |
| Übertragung und Epidemiologie | Verhütung und Bekämpfung |
| Krankheitsbild | Desinfektion |
| Diagnose | Meldepflicht |
| Prognose |
Brucellosen sind über alle Gebiete der Welt verbreitete Zoonosen, die auf Menschen übertragen werden können. Die Erreger, nach ihrem Entdecker Bruce als Brucellen bezeichnet, sind kleine, gramnegative, unbewegliche Bakterien. Sie verursachen bei Ziege, Schaf, Rind und Schwein, aber auch bei anderen Haustieren und Wild Entzündungen der Milchdrüsen und Geschlechtsorgane, Gelenke und Sehnenscheiden. Sie werden bei der Geburt durch das Fruchtwasser, die Lochien, gelegentlich auch beim Deckakt übertragen.
Brucella melitensis verursacht eine Erkrankung der Schafe und Ziegen und tritt vermehrt in den Mittelmeerländern auf. Beim Menschen wird sie als Maltafieber, Mittelmeerfieber oder undulierendes Fieber bezeichnet.
Brucella suis ist hauptsächlich in Schweinezüchtereien Nordamerikas verbreitet. In Europa wurden B. suis-Infektionen außer bei Schweinen auch bei Hasen nachgewiesen.
Brucella abortus verursacht das seuchenhafte Verwerfen der Rinder. Die Abortus-Brucellose des Menschen wird als Bangsche Krankheit bezeichnet.
Neben den genannten Erregern werden zur Gattung der Brucellen noch Brucella canis, Brucella ovis und Brucella neotomae gerechnet, deren Pathogenität für den Menschen als gering anzusehen ist.
2. Übertragung und Epidemiologie
Menschen infizieren sich durch Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen, Totgeburten oder Eihautresten. Auch gesund erscheinende und normal gebärende Tiere können Brucellenausscheider sein. Eine weitere Infektionsmöglichkeit ist der Genuß von nicht ausreichend erhitzter Milch und von Milchprodukten aus nicht gekochter bzw. nicht pasteurisierter Milch infizierter Tiere. Rohes Fleisch infizierter Tiere und daraus hergestellte, ungenügend erhitzte Fleischprodukte können ebenfalls infektiös sein. Der Erreger kann durch die scheinbar unverletzte Haut oder Schleimhaut eindringen. Besonders Schäfer, Landwirte, Tierpfleger, Tierzüchter, Tierärzte, Schlächter, Melker sowie das Personal von Molkereien sind gefährdet. Auch bei Laborpersonal, das beruflich exponiert ist, besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Die Brucellose tritt daher häufiger als Berufskrankheit bei Personen auf, die berufsmäßig bei der Fleischgewinnung und -verarbeitung, bei der Tieraufzucht sowie im tierärztlichen Bereich tätig sind. In der Tierhaltung und im Laboratorium kann eine Übertragung der Erreger auf aerogenem Wege (erregerhaltige Aerosole und Staubpartikel) stattfinden. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist äußerst selten. In den letzten Jahren trat die oral- alimentäre Übertragung gegenüber der Kontaktinfektion in den Vordergrund, besonders bei Gastarbeitern und Urlaubern.
Als Prodromalerscheinungen kommen Abgeschlagenheit, Schlaflosigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Konjunktivitis, Angina, Bronchitis oder Gastritis vor. Nach einer Inkubationszeit von 1 - 3 Wochen beginnt die Krankheit mit Fieber.
Bei akutem Verlauf steigt das remittierende Fieber als Ausdruck der Bakteriämie abends bis 39 ºC und höher. Dabei ist der Puls verhältnismäßig langsam, der Blutdruck niedrig. Schwellung der Leber, der Milz und der tastbaren Lymphknoten sind regelmäßig vorhanden. Gelegentlich treten polymorphe und flüchtige Exantheme (zuweilen mit Nasen- und Zahnfleischbluten) sowie Entzündungen an serösen Häuten (Pleura, Gelenke, Schleimbeutel) auf.
Charakteristisch für die Brucellosen durch B. melitensis oder suis ist der wellenförmige Fieberverlauf. Dabei sind zwei Wellen vorhanden, nämlich einmal die tägliche Abendzacke und zum anderen regelrechte Fieberperioden. Diese können durch längere fieberfreie Intervalle unterbrochen sein.
Die Bangsche Krankheit kann ohne wesentliche Störungen des Allgemeinbefindens mit uncharakteristischem Fieber und Milzschwellung als einzigen Symptomen verlaufen.
Beim Maltafieber treten meist stärkere subjektive Beschwerden sowie Gewichtsverlust und das charakteristische undulierende Fieber auf.
Die Erkrankung kann spontan ausheilen oder ins Organmanifestationsstadium mit meist chronischem Verlauf übergehen. Dieses ist durch immer wiederkehrende im späteren Verlauf abflachende und in größeren Intervallen über Jahre hinweg auftretende Fieberphasen gekennzeichnet. Hinzu treten die unmittelbar erregerabhängigen Organsymptome, die wegen der zahlreichen einbezogenen Organe bzw. Organsysteme sehr vielfältig sein können. Im Vordergrund stehen auch hier Leber und Milz. Manifestationen am ZNS (Meningoencephalitis, neurasthenisches Syndrom) und Bewegungsapparat (Osteomyelitis, Bursitis, Myositis, Arthritis), seltener auch am Urogenitalsystem werden gelegentlich beobachtet. Der Befall innerer Organe ist an dem Auftreten charakteristischer histopathologischer Granulome zu erkennen.
Hauterscheinungen wurden insbesondere bei Tierärzten, die bei infizierten Tieren geburtshilflich tätig waren, an Händen und Unterarmen beobachtet.
Die Krankheit dauert in leichteren Fällen etwa zwei bis drei Wochen, in schweren oft monate- und jahrelang. Sie kann bei Frauen auch zu Fehlgeburten führen.
Die klinische Diagnose ist angesichts der Vieldeutigkeit der Krankheitserscheinungen oft schwierig. Eine gezielte Anamnese kann wichtige Hinweise geben. Differentialdiagnostisch sind zu berücksichtigen:
Typhus abdominalis, Paratyphus, Sepsis, Miliartuberkulose, Malaria, Lyme-Borreliose (u.a. Spirochaetosen), Ornithose, Q-Fieber, Hepatitis, maligne Lymphome sowie andere immunpathogenetische Erkrankungen. In Spätstadien orientiert sich die Differentialdiagnose am Organbefund.
Wegen des uncharakteristischen Krankheitsbildes stützt sich die mikrobiologische Diagnose auf die Anzucht des Erregers sowie den Antikörpernachweis im Patientenserum (ca. 85 % der Brucellosen werden serologisch diagnostiziert). Der Erreger kann aus Blutkulturen angezüchtet werden, wobei eine mehrfache Blutentnahme im Fieberanstieg - entsprechend dem Vorgehen zum Nachweis von Sepsiserregern - angezeigt ist. Dabei gelangen jeweils 10 ml Venenblut direkt in geeigneten Blutkulturflaschen zur Anlage. Auch Citratblut kann zur Untersuchung eingesandt werden. Neben Venenblut können auch andere Materialien wie steril gewonnenes Sternalpunktat, Gelenkpunktat, Lymphknotenpunktat und Eiter unter Beobachtung der Wachstumseigentümlichkeiten der Brucellen zur kulturellen Erregeranzucht verwendet werden. Die Gewinnung von Untersuchungsmaterial der genannten Art berücksichtigt, daß sich Brucellen intrazellulär in Phagozyten vermehren. Die Diagnose mittels Kultur ist frühestens nach drei bis sieben Tagen zu stellen, wobei die Anzucht in Gegenwart von 10 % CO2 erfolgt. Die Einleitung einer antibiotischen Therapie darf erst nach der Blutentnahme erfolgen.
Zur serologischen Untersuchung werden 3 - 5 ml Venenblut ohne Zusätze benötigt. Agglutinintiter von 1 : 40 sind verdächtig. Als beweisend gilt ein Titer ab 1: 80. Spezifische Agglutinine treten gegen Ende der ersten oder zu Beginn der zweiten Krankheitswoche im Patientenserum auf und können jahrelang nachweisbar bleiben. Ein negativer Ausfall der Agglutination (Widal-Reaktion) zu Beginn der Erkrankung schließt bei verdächtigem klinischen Bild den Brucelloseverdacht nicht aus. Deswegen empfiehlt sich eine wöchentliche Wiederholung der Untersuchung. Auch die Komplementbindungsreaktion ist für die serologische Diagnostik dar Brucellose geeignet. Die bisher genannten serologischen Verfahren versagen aber bei Seren, die inkomplette Antikörper enthalten. Bei weiterbestehendem Verdacht auf Morbus Bang (oder andere Brucellosen) empfiehlt sich daher die Durchführung eines Coombstestes. Als neuere diagnostische Methode kommt der ELISA in Betracht, mit dem einzelne gegen Brucellen gerichtete Antikörperklassen (IgG und IgM) separat erfaßt und im zeitlichen Verlauf ihrer Präsenz verfolgt werden können. Alle serologischen Tests sind gattungsspezifisch und ermöglichen keinen Rückschluß auf den ätiologischen Erreger. Die Natur des Erregers läßt sich bisher nur über die kulturelle Anzucht ermitteln. Falsch-positive Reaktionen werden bei der Tularämie-, Yersinia enterocolitica-, Salmonella-, und Cholera-Infektion oder nach Schutzimpfung gegen Cholera beobachtet. Es ist zu beachten, daß Personen bei berufsbedingter Exposition nicht selten spezifische Antikörper gegen Brucellen ohne vorhergegangene manifeste Erkrankungen latente Infektionen?) entwickeln.
Bei rechtzeitiger ätiologischer und konsequenter Therapie ist eine günstige Prognose zu erwarten. Für die unbehandelte Brucellose läßt sich keine Prognose stellen. Die durchschnittliche Letalität beträgt für alle Formen der Brucellose etwa 2 %.
Trotz adäquater Therapie ist mit einer zuverlässigen Eliminierung des Erregers nicht sicher zu rechnen. Auch nach scheinbarer klinischer Heilung können die Erreger im Körper persistieren. Rezidive werden daher als Folge einer allgemeinen Resistenzschwäche mitunter beobachtet. Eine Titerkontrolle über ein Jahr ist zweckmäßig.
Die Empfehlungen zur Therapie der Brucellose sind nicht einheitlich. Therapiekonzepte der WHO empfehlen die Verwendung von Tetracyclinen, Streptomycin und Co-Trimoxazol. Andere Therapieschemata verweisen auf die tägliche Gabe von 200 mg Doxicyclin in Kombination mit 600 - 900 mg Rifampicin. Die Dauer der Therapie kann sich von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten erstrecken. Bei erwiesener intracerebraler Manifestation (seröse oder eitrige Meningoenzephalitis) ist ein intrazellulär verfügbares, wirksames Antibiotikum einzusetzen, dessen ausreichende Liquorgängigkeit und Hirnpenetration erwiesen ist (z. B. Amoxicillin, Chloramphenicol oder geeignete Derivate). Mit einer therapiebedingten Jarisch-Herxheimer-Reaktion muß bei der Brucellose gerechnet werden. Rifampicin empfiehlt sich auch während der Schwangerschaft als Mittel der Wahl. Bei begründetem Verdacht auf eine Brucellose ist eine sofortige Therapie indiziert.
Die Ansteckung durch infizierte Milch kann durch Abkochen oder Pasteurisieren
vermieden werden.
Nur Milch aus Rinderbeständen, die nachgewiesenermaßen frei von
Brucella-Infektionen sind, darf als Rohmilch verbraucht werden.
Zur Verhütung der Brucellose des Menschen ist die wirksame Bekämpfung dieser Infektion unter den Haustieren, also bei Rindern, Schafen und Ziegen, die wichtigste Maßnahme. Personen, die durch ihren Beruf mit infizierten Tieren in Berührung kommen (Stallpersonal u.a.), müssen sich baldmöglichst nach jedem Kontakt und besonders vor jedem Essen die Hände gründlich desinfizieren und anschließend mit Wasser und Seife waschen. Schuhe und Kleidung sind nach der Stallarbeit zu wechseln. Tierärzten ist dringend anzuraten, bei allen geburtshilflichen Eingriffen Gummihandschuhe zu benutzen und sich durch Anwendung eines geeigneten Salbenschutzes vor Hautinfektionen an Händen und Armen zu sichern.
Die Brucellose - das seuchenhafte Verwerfen - der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen wird bundeseinheitlich nach der Brucellose-Verordnung (TierSG) bekämpft. Entsprechend der EWG-Richtlinie Rinder und Schweine (64/432/EWG) gelten die Nutzviehbestände der Bundesrepublik Deutschland als brucellosefrei.
Die Möglichkeit, sich hierzulande zu infizieren, ist somit außerordentlich gering. Auf eventuelle Infektionsrisiken, die in anderen Ländern bestehen, sollten Reisende hingewiesen werden.
Brucelloseübertragungen von Mensch zu Mensch sind bisher nur bei Säuglingen durch Milch von infizierten Müttern beobachtet worden. Brucellosekranke Frauen dürfen nicht stillen. Ihre Milch darf nur abgekocht verabreicht werden. Blut, Urin, Milch, Sperma, Fruchtwasser, Nachgeburt und Lochialsekret erkrankter Personen sind als infektiös zu betrachten. Desinfektionsmaßnahmen haben sich auch auf möglicherweise infizierte Wäsche und Gegenstände zu erstrecken. Hinweise zur Durchführung der Desinfektion können der Anlage zu Ziffer 7.2 der Richtlinie des Bundesgesundheitsamtes "Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen" (Bundesgesundheitsblatt 23 (1980) 356-364.) entnommen werden. Für die Maßnahmen werden Mittel und Verfahren empfohlen, die in der gemäß § 10 c BSeuchG vom BGA aufgestellten Liste (gültig ist jeweils die neueste, z. Zt. die 12. Ausgabe, Bundesgesundheitsblatt 37 (1994) 128-142.) aufgeführt sind.
a) Erkrankung an Brucellose
Jeder Fall einer Erkrankung oder eines Todes an Brucellose (alle Formen) ist
nach dem Bundes-Seuchengesetz vom 18. Juli 1961 (in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12.9.1990 BGBI. 1990, 2002) dem für den Aufenthalt des
Betroffenen zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich, spätestens innerhalb 24
Stunden nach erlangter Kenntnis zu melden (§ 5 Abs.
1).
b) Berufskrankheiten an Brucellose
Nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit Nr. 38 der Anlage 1 der 7.
Berufskrankheiten-Verordnung vom 20. Juni 1968 hat jeder Arzt, der den
begründeten Verdacht hat, daß bei einem Versicherten eine Berufskrankheit an
Brucellose besteht, diese dem Träger der Unfallversicherung oder der für den
Beschäftigungsort des Versicherten zuständigen Stelle des medizinischen
Arbeitsschutzes unverzüglich anzuzeigen.
© Robert Koch - Institut, 1999
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