ESBL
Extended spectrum ß-lactamases (ESBL) bei gramnegativen Enterobakterien
Meldepflicht

Nach § 6 Abs. 3 IfSG besteht eine Meldepflicht für das gehäufte Auftreten nosokomiale Infektionen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 IfSG muß das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen innerhalb einer Organisationseinheit fortlaufend aufgezeichnet und ausgewertet werden.

Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 Abs. 1 IfSG, auch in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 3 IfSG gegebenenfalls eigene Ermittlungen an und trifft die notwendigen Maßnahmen im Sinne des § 28 IfSG.


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