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Gonorrhoe (Tripper) |
Tripper ist eine bakteriell übertragene Geschlechtskrankheit. Er tritt vorwiegend an den Schleimhäuten der Geschlechtsorgane, des Rachens und des Analkanals auf. Typisch sind Erkrankungen der Harnröhre beim Mann und des Muttermundes bei der Frau.
Erreger
Neisseria gonorrhoeae, gramnegative semmelförmige Diplokokken, die zunächst extrazellulär bei ganz frischer Infektion, bereits nach 24 bis 48 Std. aber intrazellulär, z.B. in weißen Blutkörperchen vorkommen. Einziger Wirt des Bakteriums ist der Mensch. Außerhalb des menschlichen Körpers ist das Bakterium nur kurz überlebensfähig.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt ausschließlich über Schleimhautkontakt, meist beim Geschlechtsverkehr. Befallen werden das Zylinderepithel der Harnröhre, des Muttermundes, des Enddarms und der Augenbindehäute (z.B. beim Neugeborenen), nicht aber das Plattenepithel der Scheide.
Inkubationszeit
Die Zeitdauer zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 2 bis 4 Tage (Spannen von 1 bis 14 Tagen sind möglich).
Krankheitsbild
Beim Mann treten fast immer Brennen beim Wasserlassen ("Glasscherbenpinkeln") und morgens ein zunächst wäßriger, dann rahmig eitriger grünlicher Ausfluß aus der Harnröhre auf. Wegen der Beschwerden wird in aller Regel ein Arzt aufgesucht. Örtliche Komplikationen können narbige Harnröhrenverengungen sowie Entzündungen der Prostata, Samenstränge und Nebenhoden sein. Bei Frauen verläuft die Erkrankung zur Hälfte unbemerkt. Es kann zu Ausfluß und Reizungen als Ausdruck einer Entzündung der Unterleibsorgane wie Harnröhre, Muttermund und zu aufsteigenden Infektionen der Gebärmutter, Eileiter (Gefahr der Unfruchtbarkeit durch Eileiterverklebungen), Eierstöcke und Bauchfell kommen. Spät- und Fernkomplikationen können sein Entzündungen der Augenbindehaut und der Iris, der Mandeln, des Rachens, der Muskeln und Gelenke, des Herzens sowie Blutvergiftung (Sepsis).
Behandlung
Mittel der Wahl ist Penizillin.
Vorbeugung
Wichtigste Maßnahme ist die Verwendung von Kondomen beim Geschlechtsverkehr, vor allem bei flüchtigen Bekanntschaften. Eine Impfung existiert zur Zeit nicht. Bei unklarem Ausfluß oder Beschwerden sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Meldepflicht
Eine Meldepflicht besteht nach dem Infektionsschutzgesetz nicht. Gesetzliche Regelungen in § 19 IfSG.
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