Pertussis
(Ratgeber des RKI aktualisiert: Februar 2008, Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 43/2001)
Maßnahmen bei Ausbrüchen

Das zuständige Gesundheitsamt muss über Erkrankungshäufungen unbedingt informiert werden, um Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung (z.B. Chemoprophylaxe) einleiten zu können (s. auch Meldepflicht nach § 34 Abs. 6 IfSG im nächsten Abschnitt).

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