|
Impfung gegen
Pneumokokken-Krankheiten für Säuglinge und Kleinkinder sowie Ältere |
|
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut
empfiehlt eine generelle Impfung gegen Pneumokokken für Säuglinge und
Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit einem
Pneumokokken-Konjugatimpfstoff; Standardimpfung für Personen >= 60 Jahre mit
Polysaccharid-Impfstoff und Wiederimpfung im Abstand von 6 Jahren nach Angaben
der Hersteller für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere
Pneumokokken-Erkrankungen (Risiko-Nutzen-Abwägung beachten).
Standardimpfung (S) für
| 1. | Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2.
Lebensjahr |
| 2. | Personen über 60 Jahre |
Anmerkung zu 1.:
Primäres Impfziel einer generellen Impfung gegen Pneumokokken für alle Kinder
bis 24 Monate ist es, die Morbidität invasiver Pneumokokken-Infektionen (IPD)
und die daraus entstehenden Folgen wie Hospitalisierung, Behinderung und Tod zu
reduzieren. Eine ausführliche Begründung der Impfempfehlung findet sich im
Epidemiologischen Bulletin
31/2006.
Die
Grundimmunisierung gegen Pneumokokken mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff
soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, in der Regel zeitgleich mit den
anderen im Säuglingsalter empfohlenen Impfungen. Altersentsprechende
Modifikationen der notwendigen Impfdosen zur Vervollständigung einer
Grundimmunisierung sind entsprechend den Fachinformationen des Herstellers zu
beachten (Einzelheiten dazu auch in Tabelle 2, S. 246 des
Epidemiologischen Bulletins
30/2008 – siehe im Folgenden).
Zur gleichzeitigen Gabe
mit anderen Impfstoffen verweist die STIKO auf die jeweiligen Fachinformationen.
Zusätzlich zu diesen
Hinweisen sind die Empfehlungen zur Impfung von Risikopersonen (s. Tabelle 2, S.
245 und 246 des Epidemiologischen Bulletins 30/2008 – siehe im Folgenden) zu
beachten.
Anwendungshinweis zu 2.
(Personen über 60 Jahre):
Eine Impfung mit
Polysaccharid-Impfstoff; Wiederholungsimpfung im Abstand von 6 Jahren nach
Angaben der Hersteller für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere
Pneumokokken-Erkrankungen (Risiko-Nutzen-Abwägung beachten).
Indikationsimpfung (I) für
Kinder (ab vollendetem 2.
Lebensjahr), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung
infolge einer Grundkrankheit:
| 1. | Angeborene oder erworbene
Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie z. B.: |
||
| ► |
Hypogammaglobulinämie, Komplement- und Properdindefekte |
||
| ► | bei
funktioneller oder anatomischer Asplenie |
||
| ► | bei
Sichelzellenanämie |
||
| ► | bei
Krankheiten der blutbildenden Organe |
||
| ► | bei
neoplastischen Krankheiten |
||
| ► | bei
HIV-Infektion |
||
| ► | nach
Knochenmarktransplantation |
||
| 2. | Chronische Krankheiten, wie
z. B.: |
||
| ► |
Herz-Kreislauf-Krankheiten |
||
| ► |
Krankheiten der Atmungsorgane (inkl. Asthma und COPD) |
||
| ► |
Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten |
||
| ► |
chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom |
||
| ► |
neurologische Krankheiten, z. B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden |
||
| ► |
Liquorfistel |
||
| ► | vor
Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie |
||
Anwendungshinweise
(Packungsbeilage/Fachinformationen beachten):
Gefährdete Kleinkinder
(vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) erhalten eine
Impfung mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff.
Personen mit
fortbestehender gesundheitlicher Gefährdung können ab vollendetem 2. Lebensjahr
Polysaccharid-Impfstoff erhalten. Bei den – wie empfohlen – zuvor mit
Konjugatimpfstoff geimpften Kindern (s. o.) beträgt der Mindestabstand zur
nachfolgenden Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff 2 Monate.
Bei weiterbestehender
Indikation Wiederholungsimpfungen mit Polysaccharid-Impfstoff im Abstand von 6
(Erwachsene) bzw. mindestens 3 Jahren (Kinder unter 10 Jahren).
Stand: Juli 2008