Impfung gegen Pneumokokken-Krankheiten für Säuglinge und Kleinkinder sowie Ältere
Pressemitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut vom Juli 2008

geimpft = geschützt

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt eine generelle Impfung gegen Pneumokokken für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff; Standardimpfung für Personen >= 60 Jahre mit Polysaccharid-Impfstoff und Wiederimpfung im Abstand von 6 Jahren nach Angaben der Hersteller für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen (Risiko-Nutzen-Abwägung beachten).

Standardimpfung (S) für

1. Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
2. Personen über 60 Jahre

Anmerkung zu 1.:

Primäres Impfziel einer generellen Impfung gegen Pneumokokken für alle Kinder bis 24 Monate ist es, die Morbidität invasiver Pneumokokken-Infektionen (IPD) und die daraus entstehenden Folgen wie Hospitalisierung, Behinderung und Tod zu reduzieren. Eine ausführliche Begründung der Impfempfehlung findet sich im Epidemiologischen Bulletin 31/2006.

Die Grundimmunisierung gegen Pneumokokken mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, in der Regel zeitgleich mit den anderen im Säuglingsalter empfohlenen Impfungen. Altersentsprechende Modifikationen der notwendigen Impfdosen zur Vervollständigung einer Grundimmunisierung sind entsprechend den Fachinformationen des Herstellers zu beachten (Einzelheiten dazu auch in Tabelle 2, S. 246 des Epidemiologischen Bulletins 30/2008 – siehe im Folgenden).

Zur gleichzeitigen Gabe mit anderen Impfstoffen verweist die STIKO auf die jeweiligen Fachinformationen.

Zusätzlich zu diesen Hinweisen sind die Empfehlungen zur Impfung von Risikopersonen (s. Tabelle 2, S. 245 und 246 des Epidemiologischen Bulletins 30/2008 – siehe im Folgenden) zu beachten.

Anwendungshinweis zu 2. (Personen über 60 Jahre):

Eine Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff; Wiederholungsimpfung im Abstand von 6 Jahren nach Angaben der Hersteller für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen (Risiko-Nutzen-Abwägung beachten).

Indikationsimpfung (I) für

Kinder (ab vollendetem 2. Lebensjahr), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit:

1. Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie z. B.:
    Hypogammaglobulinämie, Komplement- und Properdindefekte
    bei funktioneller oder anatomischer Asplenie
    bei Sichelzellenanämie
    bei Krankheiten der blutbildenden Organe
    bei neoplastischen Krankheiten
    bei HIV-Infektion
    nach Knochenmarktransplantation
2. Chronische Krankheiten, wie z. B.:
    Herz-Kreislauf-Krankheiten
    Krankheiten der Atmungsorgane (inkl. Asthma und COPD)
    Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten
    chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom
    neurologische Krankheiten, z. B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden
    Liquorfistel
    vor Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie

Anwendungshinweise (Packungsbeilage/Fachinformationen beachten):

Gefährdete Kleinkinder (vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) erhalten eine Impfung mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff.

Personen mit fortbestehender gesundheitlicher Gefährdung können ab vollendetem 2. Lebensjahr Polysaccharid-Impfstoff erhalten. Bei den – wie empfohlen – zuvor mit Konjugatimpfstoff geimpften Kindern (s. o.) beträgt der Mindestabstand zur nachfolgenden Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff 2 Monate.

Bei weiterbestehender Indikation Wiederholungsimpfungen mit Polysaccharid-Impfstoff im Abstand von 6 (Erwachsene) bzw. mindestens 3 Jahren (Kinder unter 10 Jahren).

Stand: Juli 2008
 


Seitenanfang
 
Pneumokokken
► Impfung
Infektionsschutzgesetz
Infektionen A - Z