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Methicillinresistente Staphylococcus aureus (MRSA)
in Alten- und Pflegeeinrichtungen
Quelle: Niedersächsisches
Landesgesundheitsamt
Stand Februar 2003
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1. Allgemeine Informationen
Staphylococcus aureus ist sowohl innerhalb als auch außerhalb
des Krankenhauses ein sehr häufiger Erreger von bakteriellen Infektionen. Der
natürliche Standort von Staphylococcus aureus ist die Haut und die Schleimhaut
von Mensch und Tier. Etwa 30 bis 40 % aller Menschen sind ständig oder vorübergehend
mit Staphylococcus aureus besiedelt, vorwiegend im Nasen- und Rachenraum. Der
Anteil besiedelter Menschen in medizinischen Einrichtungen wird auf ca. 70 %
geschätzt. Diese Besiedlung hat keinen Krankheitswert. Medizinisches Personal
erkrankt trotz der höheren Besiedlungsrate nicht häufiger an Staphylococcus aureus als andere Menschen.
In der Regel geht eine Staphylococcus aureus-Infektion von der eigenen
besiedelten Haut oder Schleimhaut des Betroffenen aus. Insbesondere in Krankenhäusern
und Pflegeeinrichtungen werden jedoch 10 bis 20 % der Staphylococcus
aureus-Infektionen von außen übertragen, vorwiegend über kontaminierte Hände
des pflegerischen oder ärztlichen Personals.
Staphylococcus aureus-Infektionen sind in der Regel gut behandelbar, für die
antibakterielle Therapie stehen eine ganze Reihe wirksamer Antibiotika zur Verfügung.
Seit ca. 1970 haben einige Staphylokokkenstämme Resistenzen gegen Antibiotika
entwickelt, die üblicherweise bei Staphylokokkeninfektionen eingesetzt werden,
und zwar gegen penicillinasefeste Penicilline wie Oxacillin bzw. Methicillin.
Diese Stämme werden Oxacillin- bzw. Methicillin-resistente
Staphylococcus aureus genannt (ORSA/MRSA).
Die krankmachenden Eigenschaften von MRSA unterscheiden sich nicht von denen der
Antibiotika-empfindlichen Staphylokokken. Wenn klinische Infektionen mit MRSA
auftreten, können diese jedoch nicht mit Betalactam-Antibiotika (Penicilline,
incl. Staphylokokken-Penicilline, Cephalosporine und Carbapeneme) behandelt
werden. Zudem sind viele MRSA-Stämme mehrfach resistent gegen nahezu alle auf
Staphylokokken wirksame Antibiotika. So müssen MRSA-Infektionen mit Antibiotika behandelt
werden, die 1) z. T. nur i. v. verabreicht werden können, 2) mehr Nebenwirkungen
haben und 3) sehr teuer sind. U. a. Linezolid, Synercid, Vancomycin und Teicoplanin
stehen für die Therapie zur Verfügung.
Wie schon dargelegt, unterscheiden sich MRSA in ihren krankmachenden
Eigenschaften nicht von anderen Staphylococcus aureus-Stämmen. Einige MRSA-Stämme
haben jedoch die Eigenschaft, sich unter den besonderen Gegebenheiten des
Krankenhauses schnell auszubreiten. Dadurch kann es zu Ausbrüchen von
MRSA-Infektionen in diesen oder auch anderen medizinischen Einrichtungen kommen.
Auch eine Besiedlung von Haut und Schleimhäuten von Patienten und Personal mit MRSA ist möglich. Die Anzahl MRSA-infizierter bzw. -besiedelter Patienten in
Krankenhäusern ist regional unterschiedlich. Um die Zahl gering zu halten,
werden in Krankenhäusern strenge Isolierungs- und Behandlungsmaßnahmen
durchgeführt. Patienten, bei denen keine Hinweise auf eine systemische
Infektion mit MRSA vorliegen und die nicht aus anderen Gründen im Krankenhaus
behandelt werden müssen, sollen und können baldmöglichst aus dem Krankenhaus
entlassen werden und im häuslichen, ambulanten oder in anderen
institutionalisierten Lebensbereichen weiter betreut werden. D. h., dass
Patienten mit MRSA aus Krankenhäusern in Alten- und Pflegeeinrichtungen verlegt
werden können. Häufig sind diese Patienten mit MRSA in unterschiedlichen Körperregionen
(Nase, Rachen, Perianalbereich, Hautläsionen) besiedelt oder lokal begrenzt
infiziert. Dies betrifft insbesondere Patienten, die häufig und lange
Antibiotika erhalten haben.
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2. Spezielle Informationen für
Alten- und Pflegeeinrichtungen
Die Lebensverhältnisse in Alten-/Pflegeeinrichtungen
unterscheiden sich wesentlich von denen im Krankenhaus. Das Interesse der
Bewohner an einem Leben in angemessener Umgebung und in Gemeinschaft mit
anderen steht im Vordergrund der Bemühungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Isolierungsmaßnahmen - wie im Krankenhaus erforderlich - stünden diesem
entgegen; sie sind in Alten-/Pflegeeinrichtungen weder praktikabel noch
notwendig. Um einer Ausbreitung von MRSA in Alten- und Pflegeeinrichtung
entgegen zu wirken, ist es dennoch wichtig, bestimmte hygienische Vorkehrungen
zu treffen.
Diese betreffen:
- Allgemeine Maßnahmen
- Informationen über MRSA-Träger
- Unterbringung von
Bewohnern/Patienten mit MRSA
- Therapie/Sanierung von
Bewohnern/Patienten mit MRSA
- Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Reinigung des Zimmers
- weitere Maßnahmen
Es hat sich bewährt, die
empfohlenen hygienischen Maßnahmen in einem "Hygieneplan MRSA"
zusammenzufassen und in den nach § 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes
vorzuhaltenden Hygieneplan einer Einrichtung aufzunehmen. Die dort aufgeführten Basismaßnahmen sollen von allen
eingehalten werden, im Einzelfall müssen sie vor Ort der Situation angepasst
werden. Insbesondere den Pflegeeinrichtungen bzw. in Abteilungen von
Pflegeeinrichtungen, die von der Art der medizinischen Versorgung der Bewohner,
z. B. künstlich beatmete Schwerstpflegebedürftige, einem Krankenhaus ähneln,
müssen Maßnahmen vergleichbar mit denen in Krankenhäusern in Erwägung gezogen
werden.
Die Effektivität aller im Zusammenhang mit MRSA zu treffenden Maßnahmen ist
ganz entscheidend davon abhängig, dass Wissen und Information über die
Problematik MRSA vorhanden ist und dass von allen die hygienische Disziplin im
Umgang mit MRSA-positiven Bewohnern an erste Stelle gestellt wird.
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3. Hygieneplan MRSA in Alten- und
Pflegeeinrichtungen
3.1 Allgemeine Maßnahmen
3.1.1 Das Personal und die behandelnden Ärzte müssen über MRSA informiert
sein.
3.1.2 Nur eingewiesenes, informiertes Personal soll MRSA-positive
Bewohner/Patienten betreuen.
3.2 Informationen über MRSA-Träger
3.2.1 Patienten mit MRSA-Nachweis im Krankenhaus sind den behandelnden Ärzten
nachfolgender Einrichtung bzw. dem Hausarzt als solche mitzuteilen; von den Ärzten
sind die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen.
3.2.2 Wenn Bewohner/Patienten, die MRSA-Träger sind, in ein Krankenhaus
eingewiesen werden, sind die behandelnden Ärzte des Krankenhauses zu
informieren. Auch bei der Verlegung von Mitbewohnern eines MRSA-Trägers ist
dies zu empfehlen.
3.2.3 Rettungs- und Krankentransportdienste sind darüber zu unterrichten, dass
ein Infektionstransport stattfinden sollte.
3.3 Unterbringung von Bewohnern/Patienten mit MRSA
3.3.1 Prinzipiell ist eine Isolierung von Bewohnern/Patienten mit MRSA wie in
einem Krankenhaus nicht erforderlich.
3.3.2 MRSA-besiedelte Bewohner ohne offene Wunden und ohne invasive Maßnahmen können
ein Zimmer mit anderen Bewohnern teilen, wenn diese ebenfalls keine offenen
Wunden und invasive Maßnahmen haben. Eine Teilnahme am Gemeinschaftsleben ist
ohne Einschränkungen möglich. Sie sollten angeleitet werden, sich gründlich
die Hände zu waschen, insbesondere vor dem Essen, nach dem Toilettengang sowie
regelmäßig zu duschen bzw. zu baden.
3.3.3 MRSA-positive Bewohner/Patienten, die:
- offene Wunden haben,
- Katheter-, Sonden-, Tracheostomaträger
sind,
- eine schwere akute Atemwegsinfektion
haben,
sollten in einem Einzelzimmer
untergebracht werden. Eine eigene Nasszelle ist nicht nötig, aber von Vorteil.
Alle Einrichtungsgegenstände sollen gut desinfizierbar sein. Ist eine
Einzelzimmerunterbringung nicht möglich, dürfen sie nicht ein Zimmer teilen
mit Bewohnern/Patienten, die für MRSA besonders ansteckungsgefährdet sind.
Dies sind Bewohner/Patienten mit:
- Decubiti, Ulcera, Operations- und
andere Wunden
- bestehenden Atemwegsinfektionen
- Katheter-, Sonden-, Tracheostomaträger
3.3.4 Ein Zusammenlegen mehrerer MRSA-Träger
ist möglich.
3.3.5 Pflegerische Tätigkeiten dürfen nur im Zimmer durchgeführt werden, möglichst
nachdem alle anderen Mitbewohner/Patienten versorgt wurden. Mobile Bewohner können
am Gemeinschaftsleben teilnehmen, wenn Hautläsionen/offene Wunden verbunden und
abgedeckt sind. Die Harnableitung muß über geschlossene Systeme erfolgen.
3.4 Therapie/Sanierung von Bewohnern/Patienten mit MRSA
3.4.1 In der Regel werden nach der Krankenhausentlassung keine speziellen
Therapiemaßnahmen nötig sein.
3.4.2 Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder eine Sanierung mit Nasensalbe
soll nach genauer Anweisung des Krankenhauses unter ärztlicher Kontrolle zu
Ende geführt werden.
3.4.3 Sanierungsmaßnahmen (5-tägiger Sanierungszyklus mit Mupirocin-Nasensalbe
[Turixin®], Mundspülungen mit einem Rachendesinfizienz und Körper-,
Haarwaschungen mit
antiseptischer Seife) sind nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt in
Hinblick auf eine spätere Krankenhauseinweisung und die Verbreitungsgefahr im
Heim empfehlenswert.
3.5 Allgemeine Hygienemaßnahmen
3.5.1 Alle Mitarbeiter müssen sich strikt an die Grundregeln der Hygiene
halten. Händewaschen und Händedesinfektion sind die wichtigsten Maßnahmen.
3.5.2 Eine hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jeder Tätigkeit mit
engem körperlichen Kontakt, möglichst bei allen Bewohnern/Patienten, unbedingt
aber bei bekannten MRSA-Trägern nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten,
Ausscheidungen und nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen sowie vor dem
Verlassen des Zimmers durchzuführen.
3.5.3 Einmalhandschuhe sind bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata und
Kathetern bzw. Sonden anzulegen. Sie werden danach sofort - vor weiteren Tätigkeiten
im Zimmer - ausgezogen und entsorgt, anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion
durchzuführen. Beim Waschen der Bewohner/Patienten müssen keine
Einmalhandschuhe getragen werden.
3.5.4 Schutzkittel oder Einmalschürzen sind bewohner-/patientengebunden bei der
Wund- und bei der Verweilkatheter- bzw. Sonden- und Tracheostomapflege, sowie
bei Kontakt mit Körpersekreten und -exkrementen anzulegen. Die Schutzkleidung
wird vor dem Verlassen des Zimmers ausgezogen, sie verbleibt im Zimmer, anschließend
ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Die Schutzkleidung wird
täglich gewechselt, bei sichtbarer Kontamination sofort.
3.5.5 das Tragen eines Mund- Nasenschutzes ist in den meisten Situationen
nicht nötig. Empfohlen wird es beim endotrachealen Absaugen und beim
Verbandwechsel großflächiger Wunden.
3.5.6 Pflegehilfsmittel sind möglichst bewohner-/patientengebunden zu verwenden
und im Zimmer zu belassen oder sie sind vor Anwendung an anderen
Bewohnern/Patienten gründlich zu desinfizieren.
3.5.7 Instrumente, Spritzen, medizinische Abfälle werden in dicht verschließbaren
Behältern bzw. in Plastiksäcken im Zimmer gesammelt und wie üblich entsorgt
bzw. wieder aufbereitet.
3.5.8 Körper- und Bettwäsche sind möglichst bei Temperaturen über 60oC
maschinell aufzubereiten.
3.5.9 Bestecke, Geschirr, sonstige Abfälle sind wie üblich zu behandeln.
3.6 Reinigung des Zimmers
3.6.1 Der Reinigungsdienst muss über die Maßnahmen bei Bewohnern/Patienten mit
MRSA unterrichtet werden.
3.6.2 Die tägliche Reinigung soll mit jeweils frischen Reinigungsutensilien am
Ende eines Durchganges durchgeführt werden. Sie unterscheidet sich nicht von
der in anderen Zimmern. Bewohner-/patientennahe Flächen sind entsprechend dem
Reinigungs-/Desinfektionsplan zu behandeln.
3.6.3 Wenn das Zimmer eines MRSA-positiven Bewohners/Patienten frei wird, ist
eine gründliche Schlussdesinfektion aller Flächen und Einrichtungsgegenstände
von innen und außen mit einem DGHM-gelisteten Präparat zu veranlassen.
3.6.4 Nach der Zimmerreinigung werden die Hände desinfiziert.
3.7 Weitere Maßnahmen
3.7.1 Routinemäßige Abstrichkontrollen von Bewohnern/Patienten oder Personal
auf MRSA sind nach Einschätzung der derzeitigen Situation nicht nötig; es sei
denn, klinische Gründe sprächen dafür: z. B. bei gehäuft und neu
auftretenden Wundinfektionen.
3.7.2 Bei gehäuftem Auftreten von MRSA in Alten-/Pflegeeinrichtungen sollten
weitere Untersuchungen von Bewohnern und Personal veranlasst werden.
3.7.3 Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen (Ekzeme, Psoriasis oder
anderen Hautläsionen) sollen keine MRSA-positiven Bewohner/Patienten betreuen.
3.7.4 Sollte sich ein Mitarbeiter als MRSA-Träger erweisen, darf er keine
pflegerischen Tätigkeiten wie z.B. Wundversorgung, Katheterpflege u.a.m., bei
Bewohnern/Patienten durchführen, bis eine Sanierungsbehandlung mit anschließender
mikrobiologischer Kontrolluntersuchung nach Rücksprache mit dem behandelnden
Arzt abgeschlossen ist.