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Tuberkulosefürsorge
- Ansteckungsfähige Lungentuberkulose |
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Da
es sich bei den Tuberkulosebakterien um langsam wachsende Erreger handelt, kann
bei Ansteckung mit einer ersten Reaktion des infizierten Organismus frühestens
6 - 8 Wochen nach Kontakt mit den Bakterien gerechnet werden. Ob eine Infektion
stattgefunden hat, kann man mit einem Tuberkulin-Hauttest überprüfen. Fällt
dieser Test positiv aus (deutliche Rötung und tastbare Knötchenbildung), so
bedeutet dies zunächst nur, dass sich das Immunsystem der Testperson mit den
Tuberkulose-Bakterien auseinandergesetzt hat. Es muss nicht unbedingt eine
aktive Tuberkulose-Erkrankung vorliegen! Ob dies der Fall ist, wird individuell
nach Absprache mit dem Gesundheitsamt durch weitere Untersuchungen, z. B. Röntgenaufnahmen
der Lunge, weiter abgeklärt. Die positive Testreaktion bei nicht geimpften oder
zuvor negativ getesteten Personen ohne Nachweis einer aktiven
Tuberkulose-Erkrankung, bezeichnet man als Tuberkulinkonversion.
Sie dürfen Ihrer
Tätigkeit nicht nachgehen, wenn Sie selbst
oder eine Person
in Ihrer häuslichen Gemeinschaft an ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
erkrankt sind.
Das
Tätigkeitsverbot gilt nicht für alle anderen
Formen der Tuberkulose, da diese nicht bzw. nur sehr selten übertragbar
sind!
Quelle: Auszug aus
der Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen
Gemeinschaftseinrichtungen gem.
§
35 IfSG des RKI, Stand 01.01.2001
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