Fallbericht 2000
Tularämie
nach Verzehr von Hasenfleisch
Quelle: Epidemiologisches Bulletin des RKI 18/2000

 

In Berlin erkrankte am 2./3. Januar 2000 ein Ehepaar – beide im Alter von 61 Jahren – mit Fieber, Schüttelfrost und weiteren Zeichen eines grippalen Infektes. Der am 05.01. konsultierte Hausarzt stellte dann auch die Diagnose ›Grippe‹ und richtete seine Behandlung in den nächsten Wochen darauf ein. Die Erscheinungen klangen allerdings nicht nach einigen Tagen ab, sondern setzten sich fort und es entwickelten sich schließlich schmerzhafte submandibuläre und zervikale Lymphkotenschwellungen. Am 23.02. entschlossen sich die Erkrankten, einen anderen Arzt um die weitere Behandlung zu bitten. Ambulant wurden Punktionen und eine Inzision vorgenommen. Am 28.02. begehrten beide von sich aus die Aufnahme in die HNO-Abteilung eines Universitätsklinikums. Die dort unter Mitwirkung eines Infektiologen gestellte Verdachtsdiagnose ›Tularämie‹ wurde durch Antikörpernachweis im Serum (Titer von 1:320 im Agglutinationstest) am 03.03. bestätigt. Unter der Behandlung mit Streptomycin kombiniert mit Doxycyclin (ab 05.03.) klangen die Erscheinungen ab, es kam zur völligen Ausheilung.

Zur Infektion ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Verzehr von Fleisch eines infizierten Hasen (Hasenrücken, medium) am 29.12.1999 in einem Berliner Restaurant (gehobenes Niveau) gekommen. Bei dem Hasen handelte es sich um einen über einen Großhändler aus NRW bezogenen Import. Die dortigen Veterinärbehörden konnten das Herkunftsland nicht mehr ermitteln.

Für Informationen zu diesen Erkrankungsfällen danken wir Herrn Kässler, Senatsverwaltung Gesundheit, Berlin, Frau Dr. Pruckner, Gesundheitsamt Berlin-Spandau, sowie Herrn Dr. W. Schmidt, Medizinische Klinik I – Gastroenterologie/Infektiologie – ,und Herrn Prof. Dr. Scherer, HNO-Abteilung des Klinikums Benjamin Franklin der FU Berlin.

Kommentar:

Die Seltenheit der Tularämie in Deutschland führt dazu, dass heute daran erinnert werden muss, diese Infektionskrankheit ggf. mit in die Differentialdiagnostik der fieberhaften Erkrankungen mit Lymphknotenschwellungen einzubeziehen. Die Verdachtsdiagnose ergibt sich aus dem klinischen Bild und der Anamnese. Im Falle der beschriebenen Erkrankungen gestaltete sich die ätiologische Klärung des Krankheitsbildes ausgesprochen schwierig.

Eine früher beschriebene Erkrankung (Epid. Bull. 44/98: 312) betraf einen Jäger, dessen Hund einen Hasen erbeutet hatte, bei dessen Abbalgen er sich infizierte. Auch in diesem Fall war das Krankheitsbild dem Hausarzt unklar, aber ein hinzugezogener Internist und Jagdfreund brachte Klarheit in die Dinge. – Es wird empfohlen, bei unklaren infektiösen Erkrankungen mit Lymphknotenschwellungen beizeiten infektiologischen Rat einzuholen.

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