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(Pediculosis capitis) |
Kopfläuse
sind Parasiten des Menschen; haben aber als potentielle Überträger von
Krankheitserregern in unseren Breiten keine Bedeutung. Deshalb sind sie in
§34
IfSG nicht im Katalog der Infektionskrankheiten aufgeführt, sondern im
fortlaufenden Text abgesetzt als „Lästlinge“ genannt.
Der
Stich der Läuse zur Aufnahme von Blut verursacht Juckreiz, Kratzwunden können
sich sekundär entzünden. Bei entzündlichen oder eiternden Herden an den Rändern
der Kopfbehaarung ist stets auch an Kopflausbefall zu denken.
Die
Übertragung der Kopfläuse
erfolgt von Mensch zu Mensch durch Überwandern der Parasiten von einem Kopf auf
den anderen; auch über verlauste, nebeneinanderhängende Kopfbedeckungen oder
über gemeinsam benutzte Kopfunterlagen, Decken, Kämme, Haarbürsten,
Spieltiere und dergleichen ist eine Weiterverbreitung möglich. Zur Behandlung
stehen mehrere Präparate zur Verfügung.
Besonders
wichtig ist die sorgfältige Anwendung (richtige Konzentration und ausreichende
Einwirkzeit). Werden nämlich Nissen
nicht ebenfalls abgetötet oder ausreichend beseitigt, schlüpfen nach
etwa acht Tagen die Larven der nächsten Generation. Dann wird häufig über
erneuten Läusebefall nach zwei bis drei Wochen berichtet. Tatsächlich werden
die Parasiten nicht neu eingeschleppt, sondern bei unzureichend behandelten
Personen werden wieder Läuse festgestellt.
Zur
Behandlung der Läuseplage müssen auch alle
Familienmitglieder und sonstigen Kontaktpersonen behandelt werden. Dies
macht deutlich, dass nur gute Zusammenarbeit
von Betreuern, Hausärzten und Gesundheitsamt das nicht gerade selten
auftretende Problem erfolgreich lösen kann. Vor allem Eltern reagieren ängstlich
und nicht selten mit Anschuldigungen gegen Mitschüler oder Spielkameraden und
deren Eltern. Gerade deshalb ist eine sachdienliche Aufklärung erforderlich,
die am besten durch das Gesundheitsamt erfolgt.
Sie
dürfen Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen, wenn bei Ihnen selbst
Kopflausbefall festgestellt wird.
Eine
Information der Eltern ist beispielhaft im folgenden abgedruckt:
Information für Eltern bei Kopflausbefall
Durchsuchen
Sie täglich sorgfältig bei gutem Tageslicht das Kopfhaar Ihres Kindes nach Läusen
und Nissen (Läuse-Eier, glänzend weiß-gelblich, kleben fest am Haar) und
achten Sie auf Juckreiz und Entzündungszeichen im Bereich der Kopfhaut. Bei
Verdacht auf Läusebefall stellen Sie Ihr Kind kurzfristig bei Ihrem Kinder-
oder Hausarzt vor. Dieser wird Ihnen - falls notwendig - die geeigneten Präparate
zur Behandlung des Kopflausbefalles verordnen. Die Präparate müssen genau
entsprechend der Gebrauchsanweisung angewendet werden. Die Entfernung der
klebrigen Nissen nach erfolgter medizinischer Kopfwäsche erfordert höchste
Sorgfalt: Mehrmaliges Ausspülen mit verdünntem Essigwasser (3 Eßl. Essig auf
1 Liter Wasser) und gründliches Auskämmen mit einem Nissenkamm an mehreren
Tages hintereinander sind in der Regel erforderlich. Gelingt es, nach einer
einmaligen Behandlung alle Nissen aus dem Kopfhaar zu entfernen, kann das Kind
bereits am nächsten Tag wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.
Beachten
Sie bitte, dass zur völligen Beseitigung des Kopflausbefalls neben der
Behandlung des Kopfhaares eine gründliche Reinigung des Kammes sowie der Haar-
und Kleiderbürste erforderlich ist. Außerdem müssen Mützen, Kopftücher,
Schals sowie Handtücher, Unterwäsche und Bettwäsche gewechselt werden und bei
mindestens 600 C über mindestens 10 Minuten gewaschen werden. Die
Oberbekleidung, in der sich ausgestreute Kopfläuse befinden können, muss
entweder ebenfalls gewaschen oder auf andere Art von Läusen befreit werden - z.
B. durch "Aushungern" der Läuse und der später noch schlüpfenden
Larven: Dies kann man erreichen, indem man die Oberbekleidung ggf. auch
Stofftiere u. ä. in einen gut verschließbaren Plastikbeutel steckt und darin 4
Wochen aufbewahrt.
Um
die Läuseplage schnell in den Griff zu bekommen, sollen Schlaf- und
Aufenthaltsräume von ausgestreuten Läusen und Nissen befreit werden. Dazu
sollten Böden, Polstermöbel, Kuschelecken u. ä. mit einem Staubsauger gründlich
von losen Haaren gereinigt werden. Das gilt auch
für textile Kopfstützen im Auto oder im Kindergarten bzw. Schulbus. Der
Staubsaugerbeutel soll anschließend ausgewechselt werden.
Bei
Läusebefall soll das Kopfhaar von allen
Familienmitgliedern und sonstigen Kontaktpersonen kontrolliert und ggf.
behandelt werden.
Auch
bei sorgfältiger Haarwäsche mit einem Kopflausmittel kann eine
Wiederholungsbehandlung erforderlich werden; eine Sicherheitsbehandlung nach 8 -
10 Tagen wird empfohlen. Eine
laufende Kontrolle des Haares ist erforderlich. Sind trotz mehrfacher
Behandlungsversuche die Haare des Kindes weiter von Nissen verklebt, muss
entweder von einer unzureichenden Behandlung oder von erneutem Kopflausbefall
ausgegangen werden.
Quelle: Auszug aus der Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 35 IfSG des RKI, Stand 01.01.2001
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