Scabies
(Ratgeber des RKI, Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin, Mai 2009)
Meldepflicht

Nach § 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat die Leitung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 IfSG jeden Befall mit Krätzmilben oder jeden darauf gerichteten Verdacht unverzüglich unter Angabe krankheits- und personenbezogener Daten dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

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