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Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen in Deutschland 1994 bis 2000 |
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Ergebnisse
der Surveillance mit zwei Erfassungssystemen
Die
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) ist eine tödlich verlaufende Erkrankung des
zentralen Nervensystems beim Menschen und gehört zu den spongiformen
Enzephalopathien.1 Die CJK tritt sporadisch, familiär-hereditär
oder iatrogen bedingt auf.1 Im Vordergrund steht die sporadische CJK
,deren Ursache weitgehend ungeklärt ist. Sie wird seit Anfang dieses
Jahrhunderts in einer Häufigkeit von einem Fall pro einer Million Einwohner
beobachtet.1,2,3 1996 wurden in Großbritannien erstmals Fälle einer
bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten ›neuen Variante‹ der CJK (vCJK)
beobachtet.2,4 Im Gegensatz zur sporadischen CJK, bei der das
Durchschnittsalter der Patienten bei 65 Jahren liegt, tritt die vCJK bei jüngeren
Patienten auf (Durchschnittsalter 27 Jahre).2 Die vCJK weist im
Vergleich zu der sporadischen CJK-Form einen anderen klinischen
Krankheitsverlauf sowie ein spezifisches, neuartiges Bild der Gehirnveränderungen
auf.3 Es wird heute angenommen, dass die vCJK mit der Aufnahme der
Erreger der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) über die Nahrung im
Zusammenhang steht.5 Bisher ist in Deutschland noch kein Fall von
vCJK bekannt geworden.
Methoden
der epidemiologischen Surveillance der CJK in Deutschland
In
Deutschland werden seit 1993 bzw. 1994 mit zwei unterschiedlichen, voneinander
unabhängigen Erfassungssystemen systematisch Fälle der CJK erfasst:
Erfassung
im Rahmen einer erweiterten Meldepflicht gemäß BSeuchG
Im
Jahre 1994 wurde das Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) per Verordnung erweitert (VO
vom 01.07.1994)und die Meldepflicht auf die humanen spongiformen
Enzephalopathien ausgedehnt. Es handelt sich dabei um ein passives Überwachungssystem
in dem die feststellenden Ärzte verpflichtet sind, den Gesundheitsämtern die
diagnostizierten oder als Verdachtsfall festgestellten CJK-Fälle zu melden. Die
Gesundheitsämter haben diese Fälle dann als Einzelfallmeldung an das Robert
Koch-Institut (RKI) übermittelt, wo die Dateneingabe und -auswertung erfolgte.
(Ab 01.01.2001 besteht eine Meldepflicht auf der Grundlage des IfSG, siehe
unten.)
Erfassung
im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Universität Göttingen
Durch
das Konsiliarlaboratorium für spongiforme Enzephalopathie in Kombination mit
einem Surveillance-Zentrum für die CJK (SZG) an der Neurologischen Klinik und
Poliklinik der Georg-August-Universität Göttingen wurden im Rahmen eines vom
Bundesministerium für Gesundheit geförderten Forschungsprojektes seit 1993
systematisch Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen erfasst. Dieses Projekt arbeitet
unabhängig vom Meldesystem, es wird aber im Kontakt mit den Ärzten auf die
bestehende Meldepflicht hingewiesen. Das SZG wird von behandelnden Ärzten bei
einem Verdachtsfall von CJK in der Regel um Mithilfe bei der diagnostischen Abklärung
gebeten. Im Anschluss an diesen passiven Informationsweg übernahm das SZG nach
Möglichkeit aktiv die Verlaufsbeobachtung der einzelnen Verdachtsfälle,
insbesondere dann, wenn diese noch nicht die Kriterien eines gesicherten
CJK-Falles erfüllten. Im Sterbefall schloss diese Verlaufsbeobachtung –sofern
möglich –auch eine histopathologische Untersuchung ein. Damit werden die
Kriterien einer aktiven Surveillance weitgehend erfüllt.
Sowohl
das SZG als auch das RKI verwenden dieselbe international gebräuchliche
Klassifizierung für CJK.7 Diese Klassifizierung enthält die
Kategorien ›gesichert‹, ›wahrscheinlich‹ und ›möglich‹ und beruht
sowohl auf klinischen wie auch auf histopathologischen Kriterien.7
Im
Folgenden werden die mit beiden Systemen gewonnenen Daten zusammengefasst
vorgestellt; wie in der internationalen Literatur üblich, die wahrscheinlichen
und gesicherten Fälle als CJK-Fälle gezählt.
Ergebnisse
der beiden Erfassungssysteme
Die
Anzahl der CJK-Fälle, die von Gesundheitsämtern an das RKI übermittelt
wurden, liegt deutlich unter der Anzahl der Fälle, die dem SZG bekannt wurden.
Die Anzahl der an das RKI übermittelten Fälle erreicht in keinem Jahr mehr als
80 % der Fälle des SZG. Der Anstieg der Fälle bis 1997 (RKI) bzw. 1998 (SZG)
ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Erfassung in der Anfangsphase
erst flächendeckend etabliert werden musste. Obgleich das SZG in seinen
konsiliarischen Untersuchungsberichten die behandelnden Ärzte regelmäßig auf
die Meldepflicht bei CJK-Erkrankungen gemäß BSeuchG hingewiesen hatte, ist der
Anteil der dem RKI übermittelten gesicherten und wahrscheinlichen Fälle seit
1997 auf Werte um 60 % gesunken.
Die
Zahl der dem RKI in den Jahren 1994 –2000 gemeldeten CJK-Fälle liegt mit
Ausnahme des Jahres 1997 unter einem Fall pro 1 Million Einwohner, für das SZG
liegen die Werte ab 1995 darüber.
Regionale
Aspekte: Die CJK-Inzidenz unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern.
So wurden in Bremen und Rheinland-Pfalz zum Beispiel über 1,4, in Sachsen
Anhalt dagegen weniger als 0,8 Fälle pro 1 Million Einwohner bekannt, und zwar
sowohl auf der Basis der an das RKI übermittelten Fälle als auch auf der Basis
der SZG-Daten. Zugleich aber unterscheiden sich die Anzahl der an das RKI übermittelten
Fälle und die Daten des SZG teilweise auch innerhalb der Bundesländer. Während
sich diese Zahlen in Bremen und Sachsen kaum unterscheiden, differieren die
Werte des SZG und des RKI in Nordrhein-Westfalen und Berlin um nahezu 100 %. Die
Aussagekraft solcher Vergleiche ist allerdings durch die insgesamt niedrige
Inzidenz eingeschränkt.
Altersverteilung:
Das Durchschnittsalter der vom RKI erfassten Fälle ist 65,6 Jahre, das der vom
SZG erfassten Fälle 66,3 Jahre; damit ergibt sich eine weitgehende Übereinstimmung
untereinander, aber auch zu internationalen Werten 2.In der
Altersgruppe der 20-bis 39-Jährigen wurden dem RKI 7 und dem SZG 10 CJK-Fälle
bekannt. Erkrankungen in dieser jungen Alterskategorie sind für
CJK-Erkrankungen selten, im Rahmen der zu erwartenden Streuung jedoch nicht
ungewöhnlich.
Erfassung
der Sterbefälle: Auf der Grundlage der gesetzlichen Meldepflicht (VO vom
01.07.1994) war auch der Tod an Formen der humanen spongiformen Enzephalopathie
zu melden .Dem RKI wurden bis zum Ende des Jahres 2000 unter den gesicherten
bzw. wahrscheinlichen CJK-Fällen 343 Sterbefälle übermittelt, während das
SZG entsprechend 616 Sterbefälle registriert hat. Aufgrund der aktiven
Verlaufsbeobachtung durch das SZG wurden bei 70 % der Sterbefälle, die dem SZG
bekannt wurden, Obduktionen durchgeführt. Dies stellt im Vergleich zur
bundesweiten allgemeinen Obduktionsrate von unter 10 % ein sehr gutes Ergebnis
dar. Die neuropathologischen Untersuchungen wurden unter der Leitung von Prof.
Dr. H.A. Kretzschmar (jetzt Ludwig-Maximilians-Universität München) durchgeführt.
Zusammenfassung
und Schlussfolgerungen
Die
Surveillance der CJK konnte sich in Deutschland seit 1994 auf zwei
Erfassungssysteme stützen. Beide Überwachungssysteme mit ihrer
unterschiedlichen Methodik konnten bisher in Deutschland noch keinen vCJK-Fall
identifizieren .Beide Systeme weisen eine weitgehende Übereinstimmung in bezug
auf Altersstruktur und Trend auf.
Aktive
Surveillance-Systeme, in denen Erkrankungen aktiv gesucht und abgeklärt werden,
können üblicherweise mehr Fälle erfassen als passive Systeme, in denen die
erfassenden Institutionen darauf angewiesen sind, dass ihnen die Informationen
zugeleitet werden. Erwartungsgemäß ist die Anzahl der durch das SZG
identifizierten Fälle durchweg höher als die Anzahl der dem RKI bekannt
gewordenen Fälle. Die Spezifik der CJK bringt es mit sich, dass das SZG durch
eine aktive Abklärung zunächst als ›möglich‹ zu klassifizierende Fälle häufiger
in die Klassifikation ›gesichert‹ oder ›wahrscheinlich‹ überführen
kann. Andererseits konnten die dem RKI gemeldeten ›möglichen‹ Fälle gemäß
internationaler Übereinkunft nicht im Zahlenmaterial berücksichtigt werden.
Zur
Zeit kann nicht gesagt werden, ob alle vom RKI erfassten anonymisierten Fälle
auch dem SZG bekannt sind; es ist möglich und es gibt einzelne Hinweise darauf,
dass auch das RKI Fälle erfasst hat, die dem SZG nicht bekannt wurden. Bei
erster Betrachtung bleibt auch ungeklärt, weshalb die Erfassung in den
einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfällt. Im Rahmen der weiteren
Kooperation beider Einrichtungen wird diese Frage analysiert werden.
Beide
Erfassungssysteme werden auch künftig benötigt, um eine Surveillance in hoher
Qualität zu gewährleisten. Die Schwierigkeiten bei der Diagnosestellung und
die gesellschaftliche Bedeutung der CJK begründen es, das gesetzlich verankerte
System der Erfassung durch Meldung durch das Erfassungssystem einer
spezialisierten Arbeitsgruppe zu ergänzen. Die fortlaufende zeitnahe Analyse
der mit beiden Instrumenten gewonnenen Daten ist gegenwärtig besonders wichtig,
weil mit dem Auftreten von Erkrankungsfällen der neuen Variante der CJK
gerechnet werden muss.
Die
Beteiligung der melde- und übermittlungspflichtigen Personen und Institutionen
an der passiven Erfassung im Rahmen der Meldepflicht kann noch optimiert werden.
Nach §8 Absatz 1 sind Ärzte, die den Verdacht, die Erkrankung oder den Tod an
CJK oder vCJK feststellen, zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt
verpflichtet. Des Weiteren sind Leiter von Einrichtungen der
pathologisch-anatomischen Diagnostik verpflichtet, Befunde an das zuständige
Gesundheitsamt zu melden, die sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das
Vorliegen einer sporadischen CJK oder vCJK schließen lassen. Es ist zu hoffen,
dass sich durch diese neue gesetzliche Grundlage die Erfassung der CJK-Fälle im
Meldesystem des öffentlichen Gesundheitswesens verbessern wird.
1.
Poser
S, Zerr I, Schulz-Schaeffer, Kretzschmar HA, Felgenhauer K: Die
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit. Eine Sphinx der heutigen Neurobiologie. DMW
1997;122:,1099 –1105
2.
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Revised December 2000. http://www.who.int/inf-fs/en/fact180.html,22.1.2001
3.
CDC: Surveillance for Creutzfeldt-Jakob-Disease – United States. MMWR
1996; 45(31): 665–668
4.
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D: New Variant of Creutzfeldt-Jakob disease. Eurosurveillance
2000; 5: 95–97
5.
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Die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE)– eine Tierseuche mit erheblicher
Bedeutung für den Menschen. Epid
Bull 4/01:23–27
6.
Ward HJT: Surveillance of variant Creutzfeldt-Jakob disease in the United
Kingdom. Eurosurveillance 2000; 5: 90–94
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clustering. Ann Neurol 1979; 5: 177–188
8.
Zerr
I, Brandel JP, Masullo C, Wientjens D, de Silva R, Zeidler M, Granieri E,
Sampaolo S, van Duijn C, Delasnerie-Laupetre, Will R. Poser S: European
surveillance on Creutzfeldt-Jakob disease: a case-control study for medical risk
factors. J
Clin Epidem 2000; 53: 747–754
Bericht
aus dem Robert Koch-Institut (Fachgebiet
Infektionsepidemiologie/Epidemiologisches Datenzentrum). Für das Überlassen
von Daten und ihre Mitwirkung an der Analyse danken wir Frau Professor Dr. S.
Poser und Frau Dr. I. Zerr, Konsiliarlaboratorium für Spongiforme
Enzephalopathie/Surveillance-Zentrum für die CJK an der Georg-August-Universität
Göttingen, sowie Frau Dr. Niemer und Herrn PD Dr. N. Schnitzler,
Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle:
Epidemiologisches Bulletin 8/2001 des RKI