Häufung von Masernerkrankungen in Coburg
Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz

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Können Masern für Kinder gefährlich sein?
Wie können Kinder vor Masern geschützt werden?
Bestehen Gefahren durch die Masernimpfung für Kinder?
Was muss beachtet werden, wenn bei Kindern eine Masernerkrankung auftritt?
Wo kann man sich impfen lassen?
Informationen zur Wiederzulassung in Schulen und Kindergärten nach Infektion

Seit Anfang November 2001 wurden vom Gesundheitsamt Coburg 1140 Masernerkrankungen (Stand 05.04.2002) an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gemeldet. Damit ist dies der größte Masernausbruch in Bayern seit Einführung der Masernmeldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Januar 2001.

Die Verteilung der Masernerkrankungen im Stadt- und Landkreis Coburg nach Meldewoche ist in der Abbildung dargestellt. 91,1 % der Masernerkrankten sind Kinder und Jugendliche im Alter bis 14 Jahre.

Bild: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz

Die Öffentlichkeit, Schulen und Kindergärten sowie Eltern wurden durch das örtliche Gesundheitsamt über die Impfempfehlungen informiert, dennoch konnte eine weitere Ausbreitung der Masernepidemie innerhalb des Landkreises nicht verhindert werden. Die Nachbarlandkreise sind bisher nicht betroffen. Von Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Gesundheitsministeriums möchten wir Ihnen hiermit Informationen an die Hand geben, die Sie in Ihrer Entscheidung hinsichtlich der empfohlenen Masernimpfung unterstützen sollen.

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Können Masern für Kinder gefährlich sein?

Masern ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende Viruserkrankung. Insbesondere in den Entwicklungsländern gehören sie zu den 10 häufigsten Infektionskrankheiten mit einem hohen Anteil an tödlichen Verläufen. Nach Angaben der WHO infizieren sich jährlich 40 Millionen Kinder, von denen ca. 800.000 Kinder unter fünf Jahren sterben (1).
In der Regel hält die Krankheit ca. 2 Wochen an, mit typischen Symptomen wie Fieber und Hautausschlag am ganzen Körper. Neben der teilweise schweren Beeinträchtigung durch die Erkrankung kann es bei ca. 20% der Betroffenen zu Komplikationen kommen. Diese reichen von Mittelohrentzündung, über Lungenentzündung bis hin zu einer Gehirnentzündung, welche dauerhafte Schäden hinterlassen kann. Todesfälle kommen auch in Deutschland vor.

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Wie können Kinder vor Masern geschützt werden?

Ein nahezu vollständiger Schutz kann mit der von der Ständigen Impfkommission für Deutschland (STIKO) empfohlenen zweifachen Impfung gegen Masern (in der Regel in Kombination mit Mumps- und Rötelnimpfung) erzielt werden. Hierbei ist die Erstimpfung im Alter von 11 bis 14 Monaten und die Zweitimpfung (zur Schließung von Immunitätslücken) im Alter von 15 bis 23 Monaten empfohlen. Die Zweitimpfung kann bereits 4 Wochen nach der ersten Impfung erfolgen.

Falls Ihr Kind noch nicht gegen Masern geimpft ist bzw. nur eine Erstimpfung erhalten hat, sollten Sie es jetzt impfen, um es zu schützen und eine Weiterverbreitung der Masern zu verhindern. Auch bei einem schon stattgefundenen Kontakt zu einem Masernerkrankten kann durch eine Impfung innerhalb von 3 Tagen der Ausbruch der Erkrankung noch verhindert werden (Riegelungsimpfung).
In Coburg lag die Durchimpfungsrate für Masern bei der Schuleingangsuntersuchung in den Jahren 1997-2001 bei ca. 76%. Damit ist diese deutlich niedriger als in Gesamtbayern (ca. 88%). Der Schutz vor einer Masernerkrankung durch hohe Durchimpfungsraten läßt sich auch damit belegen, daß bei Durchimpfungsraten über 90% in den benachbarten Landkreisen bisher nur Einzelerkrankungen gemeldet wurden.

Bild: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz

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Bestehen Gefahren durch die Masernimpfung für Kinder?

Einige Eltern lassen Ihre Kinder aus Sorge vor möglichen Nebenwirkungen und Komplikationen nicht impfen. Nach den bisherigen langjährigen Impferfahrungen besteht hierfür kein Grund. Komplikationen durch Impfungen sind sehr selten und keineswegs vergleichbar mit den Komplikationsraten nach Masernerkrankungen. Der Verdacht auf langfristige Schäden (Autismus, entzündliche Darmerkrankungen) nach Masernimpfung konnte in umfangreichen Studien nicht bestätigt werden. Nach den Erkenntnissen des Paul-Ehrlich-Institutes, wo alle Berichte über Impfnebenwirkungen ausgewertet werden, sind bei der Masernimpfung Meldungen von schwerwiegende Komplikationen extrem selten und bisher ohne Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs. Im Vergleich mit den schweren und relativ häufigen Komplikationen der Maserninfektion ergibt sich eine uneingeschränkt positive Nutzen-Risiko-Bewertung der Masernimpfung (2, 3).

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Was muss beachtet werden, wenn bei Kindern eine Masernerkrankung auftritt?

Falls ein Kind an Masern erkrankt ist, darf es laut § 34 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergarten, Schule) nicht besuchen, damit andere Kinder nicht angesteckt werden. Dies gilt auch für Familienangehörige (z.B. Geschwister), die nicht durch eine Impfung oder eine frühere Masernerkrankung gegen Masern immun sind. Der behandelnde Arzt teilt den Eltern mit, wann eine Ansteckungsgefahr nicht mehr besteht und das Kind wieder in den Kindergarten oder die Schule gehen kann. Darüber hinaus sind Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 Abs. 6 IfSG verpflichtet, das Auftreten von Masern an das Gesundheitsamt zu melden.

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Wo kann man sich impfen lassen?

Aufgrund der geschilderten Situation rät das bayerische Gesundheitsministerium, das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und das Gesundheitsamt Coburg dringend zur Überprüfung des Impfschutzes. Die Impfung ist kostenlos. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Haus- bzw. Kinderarzt. Zusätzlich können Sie auch beim Gesundheitsamt Coburg weitere Informationen erhalten, wenn Sie Fragen haben.

(1) WHO Fact Sheet. No 180, Sept. 1997: Reducing mortality from major childhood killer diseases.
(2) Epidemiologisches Bulletin 28/2001, S.203-218: Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission
(3) Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 44/2001, S. 981-986: Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Anwendung von Impfstoffen mit attenuierter Masernkomponente

Vorschriften zum Besuch von Schulen, Kindergärten etc. bei Erkrankung, Kontakt mit Erkrankten und nach Genesung

© Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz



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