SARS
Empfehlung des Robert Koch-Instituts für das Management von Personen mit Verdacht auf SARS und wahrscheinlichem SARS

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Stand 09.04.2003

Ziele dieses Dokumentes

Den Ärzten und Gesundheitsämtern Hinweise auf die wichtigsten initialen differentialdiagnostischen und Infektionsschutz-Maßnahmen bei Verdacht auf das schwere akute Atemwegssysndrom (SARS) zu geben.

Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung, die auf der aktuellen Einschätzung der epidemiologischen Situation beruht. Bei Änderungen der epidemiogischen Lage können Änderungen bzw. Abweichungen von dieser Empfehlung notwendig werden.

Achtung: Folgende Hinweise stellen keine Empfehlungen zum therapeutischen oder differentialdiagnostischen Vorgehen beim Auftreten von respiratorischen oder anderen Erkrankungen dar. Dieses ist im Einzelfall vom behandelnden Arzt zu entscheiden.

Definitionen und Dokumente

Folgende hier verwendeten Begriffe werden in entsprechenden Dokumenten definiert und laufend aktualisiert:

Verdachtsfall von SARS“ und „Wahrscheinlicher Fall von SARS“ gehen auf die WHO-Falldefinition zurück, deren deutsche Version „Falldefinitionen für SARS“ hier angezeigt werden kann.

Kontaktperson Kategorie I und II“ sind in den RKI-Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen den Gesundheitsämtern über die Landesbehörden zugestellt worden und können hier direkt angezeigt werden.

Vorschläge zu weiterführenden differentialdiagnostischen Überlegungen sind ebenfalls im Internet unter www.rki.de veröffentlicht („Hinweise für Untersuchungen“).

Vorgehen
(s. auch die Abbildung)
  

 

1.     Sobald bei einem Patienten der Verdacht auf SARS besteht/geäußert wurde, sollten alle Kontaktpersonen eine „erweiterte Standardhygiene“ einhalten, zu der neben der sorgfältigen Händehygiene auch das Tragen eines dicht anliegenden Mund-Nasenschutzes durch Kontaktperson und Patient gehören.

2.     Bei Bestätigung eines Verdachtsfalls von SARS entsprechend der Falldefinition muss umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert und der Patient unter den gegebenen Möglichkeiten weitestgehend isoliert werden.

3.     Bei jedem Verdachtsfall von SARS sollte umgehend eine Röntgenuntersuchung des Thorax durchgeführt werden. Das Personal der Röntgenabteilung ist vorab über den SARS-Verdacht und die Maßnahmen zur Minimierung der Kontakte mit anderen Patienten sowie die Maßnahmen zur „erweiterten Standardhygiene“ zu informieren. Bei negativem Ergebnis entscheidet das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen.

4.     Invasive diagnostische Maßnahmen (z.B. Bronchoskopie) erfordern darüber hinaus besondere Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen von Schutzkleidung, einer geeigneten Atemschutzmaske (z.B. FFP3) und einer geeigneten Schutzbrille (oder eines anderen geeigneten Schutzes vor Sprühnebeln/Tröpfchen/Spritzern) beim Untersucher und dem Assistenzpersonal (zur Beschaffung von Schutzmasken: siehe z.B. www.baua.de/prax/abas/anbieter.pdf).

5.     Die wahrscheinlichste Differentialdiagnose ist derzeit eine Erkrankung an Influenza. Diese sollte z.B. mittels eines Influenza-Schnelltests überprüft werden (für weitere Informationen zu Influenza-Schnelltests, siehe www.dgk.de/agi/Schnelltests/schnelltests.html). Ist dieser Test positiv, so sollte der Patient entsprechend behandelt werden, und die Diagnose „Verdacht auf SARS“ kann verworfen werden. Eventuell zuvor erstattete Meldungen an das Gesundheitsamt oder Übermittlungen von dort an das Land und an das RKI sollten unbedingt korrigiert werden.

6.     Entsprechend der Empfehlung des RKI sollte bei einem Verdachtsfall von SARS eine häusliche Absonderung über 10 Tage mit aktiver täglicher Gesundheitskontrolle durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Ziel ist die Einschränkung von Kontaktpersonen zu dem ansteckungsverdächtigen Verdachtsfall.

7.     Weist die Röntgenuntersuchung des Thorax auf eine Pneumonie hin, so gilt der Patient als ein wahrscheinlicher Fall von SARS. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Empfehlungen des RKI für die Hygienemaßnahmen und die Infektionskontrolle bei Patienten mit SARS. Auch hier wird eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt empfohlen. In der Regel wird eine sofortige stationäre Einweisung in die nächstgelegene und vorab entsprechend informierte Klinik mit Möglichkeiten der strengen Isolierung veranlasst. Der Krankentransport ist ebenfalls über die Diagnose zu informieren, um auch hier die entsprechenden infektionspräventiven Maßnahmen zu ergreifen (Vorgehen in Anlehnung an den Transport von Patienten mit offener Lungentuberkulose).

8.     Bei Rückgang der klinischen Symptome eines Verdachtsfalles von SARS kann die häusliche Absonderung 48 Stunden nach vollständiger Entfieberung und Symptomfreiheit aufgehoben werden.

9.     Ein wahrscheinlicher Fall von SARS kann 48 Stunden nach vollständiger Entfieberung und Symptomfreiheit und Normalisierung der Laborwerte aus der stationären Isolierung entlassen werden. Aufgrund der gegenwärtig noch unklaren Datenlage wird empfohlen, dass im Anschluss eine häusliche Absonderung noch über 7 Tage aufrechterhalten wird, bevor der Ansteckungsverdacht aufgehoben werden kann.

10. Auch hier entscheidet das Gesundheitsamt, wann welche Maßnahmen aufgehoben werden. Das Gesundheitsamt sollte über die Landesstelle das RKI über diese Änderung unterrichten.

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