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Verbraucherschutz vor Salmonellen |
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Salmonellen sind Bakterien, die sich besonders gut in eiweißreichen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eiprodukten vermehren und bei Menschen schwere Durchfallerkrankungen auslösen können. Säuglinge, Kleinkinder, Kranke und alte Leute sind besonders gefährdet.
Der Verbraucher kann allerdings selbst viel tun, um sich vor einer Salmonellen-Infektion zu schützen. Nachdem Geflügel, Muscheln, Fisch und Wild besonders häufig von Salmonellen befallen sein können, sollten diese Lebensmittel nur gut gebraten oder durchgekocht verzehrt werden. Besonders vorsichtig muß man auch mit Salaten oder Desserts sein, die Fleisch, Fisch, Käse, Milch, Eier oder Mayonnaise enthalten. Gerade in der warmen Jahreszeit sollten sie nicht zu lange aufbewahrt, sondern vor dem Verzehr immer frisch zubereitet werden. Auch im Kühl- oder Eisschrank sind Lebensmittel nur begrenzt haltbar. Über mehrere Tage gelagerte Speisen im Zweifelsfall wegzuwerfen ist besser, als sie zu verzehren; Salmonellen in Nahrungsmitteln sieht und riecht man nicht!
Saubere Hände, saubere Arbeitskleidung, saubere Gerätschaften und Arbeitsflächen sowie frische Küchentücher sind die beste Gewähr für einen Genuß ohne Reue. Ebenso wichtig ist das rasche Kühlen und kühlhalten von Speisen. Häufigste Ursache für Infektionen durch verdorbene Speisen ist das stundenlange Stehenlassen bei Raumtemperatur.
Zwar kontrolliert auch die Lebensmittelüberwachung Lebensmittel- und Gaststättenbetriebe auf ihre Hygiene und entnimmt auch Proben. Unhygienische Zustände werden durch das Landratsamt mit Unterstützung des Landesuntersuchungsamtes für das Gesundheitswesen umgehend abgestellt. Das Betriebspersonal wird laufend auf die Einhaltung der Hygiene hingewiesen. Der Verbraucher sollte aber auch selbst alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Lebensmittelvergiftung zu vermeiden.
Trotz vielfältiger Kontroll- und Vorsichtsmaßnahmen kann nicht immer verhindert werden, daß verdorbene Lebensmittel auf den Tisch kommen. Im Erkrankungsfall sollte dann unverzüglich ein Arzt zu Rate gezogen werden; eine Salmonellen-Infektion kann gefährlich sein!
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Bitte denken Sie an die Vorschriften
des
Infektionsschutzgesetzes
! ....(1) Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie 2. nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind.... Wenn Sie noch nicht im Besitz einer gültigen Belehrung gemäß § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt sind können Sie hier einen Termin vereinbaren. |
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