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Pentachlorphenol
(PCP) |
Die Diskussion um bundeseinheitliche PCP-Grenzwerte ist derzeit neu entfacht. Die
Information Umwelt bietet Ihnen einige Hintergrundinformationen zu
Pentachlorphenol.
Pentachlorphenol (PCP), gehört als Verbindung der Chlorphenole zu den chlorierten
Kohlenwasserstoffen. Die chemische Formel von PCP lautet C6Cl5OH.
Verwendung und Verbrauch
PCP wird als Wirkstoff in Algiziden, Fungiziden, Desinfektionsmitteln, als Lederschutz und
als Konservierungsmittel verwendet. Weit verbreitet war in Deutschland bis zum PCP-Verbot
1989 die Verwendung von PCP als Fungizid in Holzschutzmitteln.
Außerdem wird PCP in der Baumwollgewinnung, der Papierindustrie, der Textilindustrie und
bei der Herstellung von Klebstoffen und Farben eingesetzt.
Die Angaben über weltweite jährliche Produktionsmengen schwanken zwischen 25.000 t und
90.000 t pro Jahr (1991). In Deutschland wurden 1985 noch über 1.000 t PCP hergestellt.
Vorkommen in der Umwelt
PCP ist so weit verbreitet, daß jeder Mensch zwangsläufig exponiert wird. Die am
häufigsten diskutierte PCP-Quelle bilden Holzschutzmittel. Obwohl deren Einsatz nur für
den Außenbereich, wo Holzteile feucht werden können, vorgesehen war, wurden PCP-haltige
Holzschutzmittel in den 60er und 70er Jahren oft in großen Mengen in Innenräumen
eingesetzt. Eine Untersuchung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz
und Veterinärmedizin (BGVV, ehemaliges BGA) zeigt, daß 90% der geprüften Haushalte
solche Holzschutzmittel verwendet hatten. In den ersten Monaten nach dem Anstrich
verdampfen etwa 50% des PCP und verteilen sich über den ganzen Wohnbereich.
Dementsprechend ließen sich in der Studie des BGVV in der Raumluft, im Hausstaub, in
Lebensmitteln und in Körperflüssigkeiten der Haushaltsmitglieder die Wirkstoffe
nachweisen.
Der Gehalt von PCP in der Raumluft hängt von der Holzart, Alter und Menge des
Anstrichmittels, Raumtemperatur, Raumfeuchtigkeit, Luftdruck und verschiedenen anderen
Faktoren ab. PCP-Konzentrationen in Lebensmitteln sind gegenüber solchen in unbelasteten
Räumen nur leicht erhöht. Demgegenüber ist Hausstaub am stärksten kontaminiert.
Nachfolgende Auflistung zeigt exemplarisch die weite Verbreitung von PCP in
verschiedensten Materialien.
(Aus: Rippen: Handbuch Umweltchemikalien 1990)
Aufnahme durch den Menschen
Der Mensch nimmt PCP über die Atmung (als Dampf oder staubgebunden), über die Nahrung und über die Haut (aus Kleidung, Hausstaub und anderen Kontakten zu Gebrauchsgegenständen) auf. Zielorgane im menschlichen Körper sind im wesentlichen Leber und Niere. Da ein Großteil des aufgenommenen PCP über den Urin ausgeschieden wird, liefert die dort gemessene Konzentration ein gutes Maß für die durchschnittliche PCP-Belastung. Allerdings wurden große individuelle Unterschiede bezüglich der PCP-Ausscheidung festgestellt. Urinwerte zusammen mit Werten aus anderen Körperflüssigkeiten wie z. B. Blut sollten gegenüber Material-, Raumluft- oder Hausstaubkonzentrationen für eine Bewertung vorgezogen werden. Übliche Werte, die auch Personen ohne Holzschutzmittelkontakt im Urin aufweisen, liegen bei etwa 10 µg/l.
Wirkung auf den Menschen
Akute Toxizität
Bei Vergiftungsfällen, die vor allem in der
Arbeitswelt durch berufliche Exposition mit PCP beschrieben wurden, traten u. a. folgende
Symptome auf: Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Übelkeit, Atemnot, beschleunigte Atmung,
Schweißausbrüche und erhöhte Körpertemperatur.
Die für den Menschen akute tödliche Dosis wird auf etwa 30 mg PCP/kg geschätzt. Für
empfindliche Personen, bei denen etwa die PCP-Ausscheidung gehemmt ist, liegt der Wert
niedriger.
Langzeitwirkung
Eine Bewertung der Wirkungen einer chronischen
Belastung bei PCP-belasteten Arbeitsplätzen war schwierig, da meist Konzentrationsangaben
fehlten oder keine geeigneten Kontrollgruppen vorhanden waren. Am häufigsten wurden
Hautschädigungen wie Chlorakne, neurologische Störungen und Einzelfälle von Anämie
oder Morbus Hodgkin gemeldet. Ein Zusammenhang mit PCP konnte meist nicht zweifelsfrei
festgestellt werden.
Dagegen zeigten tierexperimentelle Untersuchungen klare Zusammenhänge über chronische
Wirkungen auf. So ergaben Langzeitversuche mit Mäusen, die zwei Jahre lang technisches
PCP erhalten hatten, eine eindeutige kanzerogene Wirkung von PCP. In erster Linie war die
Häufigkeit von Tumoren des Nebennierenmarks erhöht. Daneben fanden sich vermehrt
Lebertumoren und Tumoren des Gefäßsystems, der Milz und der Leber.
Die im Tierversuch kanzerogen wirksamen Dosen sind sehr hoch im Vergleich zu den Mengen,
die durch Einatmen PCP-haltiger Luft in Innenräumen aufgenommen werden können. Eine
Berechnung ergibt, daß sich bei dauerndem Aufenthalt in einer Raumluftkonzentration von 1
µg PCP/m3 eine mindestens um einen Faktor 50.000 geringere Dosis ergibt, als die bei den
Mäusen kanzerogen wirksame Dosis.
Pentachlorphenol hat tierexperimentellen Ergebnissen zufolge eine schwach
chromosomenschädigende Wirkung. Bei in der PCP-Herstellung beschäftigten Arbeitern wurde
im Vergleich zu einer unbelasteten Kontrollgruppe eine signifikant erhöhte Anzahl von
Chromosomenabbrüchen in Lymphozyten beobachtet.
Langzeitwirkungen einer PCP-Belastung an außerhalb ihres beruflichen Umfeldes exponierten
Personen sind nicht leicht nachzuweisen. Beschwerden wie Abgeschlagenheit, Müdigkeit und
Kopfschmerzen sind unspezifische Symptome, die auch andere Ursachen haben können. Es kann
kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Höhe der PCP-Exposition und auftretenden
Beschwerden hergestellt werden. In Einzelfällen traten schwere Erkrankungen bei
Holzschutzmittel-Anwendern auf, für die ein ursächlicher Zusammenhang mit PCP aber nicht
zu beweisen, allerdings auch nicht zu widerlegen war.
Risikoabschätzung
Da die krebserzeugende Wirkung von PCP im Tierversuch eindeutig nachgewiesen wurde, hat
die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe keinen MAK-Wert
(Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) sowie auch keinen BAT-Wert (Biologischer
Arbeitsstoff-Toleranzwert) festgelegt, unterhalb derer die Gesundheit nicht
beeinträchtigt wird. PCP hat in der MAK-Liste demnach die Einstufung lll A 2 (Stoffe, die
sich im Tierversuch als eindeutig krebserzeugend erwiesen haben) erhalten. Diese
Einstufung gilt allerdings nicht auf EU-Ebene.
Das BgVV hat eine gesundheitliche Bewertung der PCP-Raumluftkonzentrationen vorgenommen.
Grundlage ist der aus Langzeitfütterungsversuchen an Labortieren ermittelte sogenannte
NOAEL-Wert (no-observed-adverse-effect level) und der von der National Academy of Sciences
davon abgeleitete ADI-Wert (acceptable daily intake). Der NOAEL-Wert liegt bei 3 mg/kg
Körpergewicht/Tag, bei geringerer Dosierung sind keine negativen Wirkungen feststellbar.
Wegen fehlender Studien zur Inhalationstoxikologie wird dieser Wert durch einen hohen
Sicherheitsfaktor von 1.000 geteilt, woraus sich dann der sogenannte ADI-Wert von 3 µg/kg
Körpergewicht/Tag ergibt. Dies ist der Wert der duldbaren täglichen Aufnahme, der zum
Beispiel bei einer 60 kg schweren Person bei 180 µg liegt.
Das BGVV berechnete nun daraus über das Atemvolumen und eine zulässige 10%ige
Ausschöpfung des ADI-Wertes durch Holzschutzmittel eine tolerierbare
Raumluftkonzentration von 1 µg PCP/m3 Luft. Es ist davon auszugehen, daß bei Einhaltung
dieses unter dem Vorsorgeaspekt empfohlenen Wertes gesundheitliche Beeinträchtigungen auf
jeden Fall auszuschließen sind und auch kein Bedarf für Sanierungsmaßnahmen besteht.
Toxikologisch lassen sich solche Empfehlungswerte nicht begründen. Wie beschrieben, sind
toxikologische Wirkungen beim Menschen erst bei sehr viel höheren Konzentrationen
nachgewiesen. Als Verursacher der oft mit PCP-haltigen Holzschutzmitteln in Zusammenhang
gebrachten Beschwerden werden auch andere Bestandteile in Holzschutzmitteln wie etwa die
Lösemittel (Test- oder Lackbenzine) oder die als technische Verunreinigung in PCP
vorkommenden Dioxine und Furane vermutet.
Rechtsgrundlagen
Ein gesetzlich verbindlicher Grenzwert zur Beurteilung der Innenraumluftkonzentration von
PCP wurde bisher nicht festgelegt.
Seit 1978 besteht eine Kennzeichnungspflicht für PCP-haltige Holzschutzmittel für die
Innenraumanwendung.
1989 erließ die Bundesregierung eine Pentachlorphenol-Verbotsverordnung auf der Basis des
Chemikaliengesetzes. Seitdem sind die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung
von PCP verboten.
Ausnahmen von dieser Verordnung können zugelassen werden, wenn PCP bei der Synthese
anderer Stoffe entsteht, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet wird oder entsorgt werden
soll.
Es bleiben die Mengen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung in die Umwelt
abgegeben wurden sowie noch heute im Ausland produziert und in die BRD importiert werden.
Literatur
Autand, K., Seifert, B., Wegner, J. (1982): Luftqualität in Innenräumen. Gustav Fischer
Verlag Stuttgart/New York
Bauchinger, M., Dresp, J., Schmid, E., Haut, R. (1982): Chromosome Changes in Lymphocytes
After Occupational Exposure to Pentachlorophenol, PCP. Mutation Research 102, S. 83-88
Beratergremium umweitrelevante Altstoffe (1985): Pentachlorphenol. - BUA-Stoffbericht 3:
S.110-129
Bremer Umweitlnstitut (1988): Gift im Holz. - Reihe Verbraucherberatung
DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (1990): Nachtrag
zur MAK-Liste 1990, Verlag Chemie, Weinheim
Krause, Ch. (1982): Wirkstorte von Holzschutzmitteln im häuslichen Bereich. - In: Aurand,
K. et al., Hrsg.: Luftqualität in Innenräumen: S. 309-316
Krause, Ch., Englert, N. (1989): Zur gesundheitlichen Bewertung pentachlorphenolhaltiger
Holzschutzmittel in Wohnräumen. - Holz als Roh- und Werkstoff 38: S. 429-432
Reifenstein, H. (1993): Gesundheitliche Bewertung von Pentachlorphenol (PCP) in der
Innenraumluft. - Schriiftllche Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes v.12. 3.1993
Rippen, G. (1990): Pentachlorphenol. - Aus: Handbuch Umweitchemikalien. 5. Erg.Lfg. 2/90
WHO (1987): Environmental Health Criteria 71, Pentachlorphenol, Genf
Wolff, T. (1993): Gesundheitsrisiken von Innenraumchemikalien, Teil 1: Holzschutzmittel -
m0nchner ärztliche anzeigen 9/93: S.12-15
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