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Nitrofen |
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| Zulassungen und rechtliche Bestimmungen | |
| EU | |
| Früher zugelassene Mittel (Deutschland) | |
| Wirkungsweise und Anwendung | |
| Analytik, Rückstände und Höchstmengen | |
Allgemeine Informationen
| Common name (ISO) | Nitrofen |
| Wirkungsbereich | Herbizid |
| Chemische Bezeichnung (IUPAC) | 2,4-Dichlorphenyl-4-nitrophenylether |
| Chemische Bezeichnung (CA) | 2,4-Dichlorphenyl-p-nitrophenylether |
| CIPAC Nr. | 0170 |
| CAS Nr. | 1836-75-5 |
| Summenformel | C12H7Cl2NO3 |
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Zulassungen und rechtliche Bestimmungen
Deutschland (alte Bundesländer)
Nitrofenhaltige Mittel hatten bis 1980 eine Zulassung zum Vertrieb. Seit 1988 gilt ein vollständiges Anwendungsverbot gemäß der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Deutschland (neue Bundesländer)
Das als Spritzpulver
formulierte Mittel „Trazalex“ (siehe unten) wurde 1988 verboten, die anderen
nitrofenhaltigen Mittel im Sommer 1990.
Durch die
Bezirkspflanzenschutzämter waren im Jahr 1990/1991 die in den Lagerbeständen vorhandenen
verbotenen Pflanzenschutzmittel zu erfassen und für die Rücknahme durch die Hersteller oder die
Vernichtung vorzusehen. Verbotenen Präparate wurden unter anderem in der
Verbrennungsanlage des Synthesewerkes Schwarzheide vernichtet.
EU
Seit 1988 gilt ein Vertriebs- und Anwendungsverbot.
Osteuropa
In Polen, Tschechien und den baltischen Ländern sind nitrofenhaltige Mittel seit Anfang der 90iger Jahre nicht mehr zugelassen bzw. verboten. Soweit Informationen vorliegen ist Nitrofen auch in den meisten anderen osteuropäischen Ländern nicht mehr zugelassen.
Früher zugelassene Mittel (Deutschland)
Alte Bundesländer
Nitrofenhaltige Pflanzenschutzmittel waren unter folgenden Handelsnamen auf dem Markt, teilweise enthielten die Mittel Kombinationen von Nitrofen und weiteren herbiziden Wirkstoffen: „Mixi-Tok“ (Nitrofen und Linuron), „Tok-Ultra“ (Nitrofen) und „Tok-Ultra konz.“ (Nitrofen und Neburon).
Ehemalige DDR
Zugelassen waren
Mittel unter den folgenden Bezeichnungen: „Namedit“ (Nitrofen, 2,4-D und Fenthiuron), „Plantulin“
(Nitrofen und Ametryn), „Trazalex“ und „Trazalex Extra“ (Nitrofen und
Simazin), „Trizilin“ (Nitrofen) und „Trizilin 25“ (Nitrofen).
Alle oben genannten
Produkte waren als Spritzpulver (WP) oder Emulsionskonzentrat (EC) formuliert;
Granulate gab es nicht.
Wirkungsweise und Anwendung
Nitrofen ist ein
schnell wirkendes, selektives Kontaktherbizid, das sowohl über das Blatt als auch über die Wurzel
aufgenommen wird. Der Wirkstoff wird in der Pflanze verteilt und führt unter Lichteinfluss
zur Zerstörung der Zellmembranen.
In den alten
Bundesländern wurden nitrofenhaltige Mittel bis 1980 im Vorauflauf-Verfahren zur Bekämpfung ein-
und zweikeimblättriger Unkräuter in Winterweizen eingesetzt. Der Wirkstoffaufwand
betrug maximal 2 kg Wirkstoff/ha.
In der ehemaligen
DDR bestanden bis 1990 vergleichbare Zulassungen in Winterweizen. Darüber hinaus war
in der DDR der Wirkstoff noch in Winterroggen, Raps, sowie zahlreichen Gemüse-,
Heilpflanzen- und Gewürzkulturen zugelassen.
Analytik, Rückstände und Höchstmengen
Analytik
Die Bestimmung von Nitrofen ist mit der Standard-Multimethode S 19 möglich. Bei fachgerechter Ausführung ist eine Verwechslung mit dem Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Bifenox nicht zu erwarten.
Metabolismus in Pflanzen
Über das
Abbauverhalten von Nitrofen in Kulturpflanzen liegen nur unvollständige
Informationen vor. Vermutlich wird
Nitrofen durch Ätherspaltung zu 2,4-Dichlorphenol und 4-Nitrophenol und dann durch
anschließende Reduktion zu 4-Aminophenol metabolisiert.
Bei Untersuchungen
mit dem strukturell analogen Wirkstoff Bifenox wurde festgestellt, dass bei der
Metabolisierung dieser Substanz kein Nitrofen entsteht.
Rückstände
Daten liegen vor für
Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Salat, Radieschen, Blatt- und Kopfkohlarten nach
praxisgerechter Anwendung von 1,6-5,0 kg Nitrofen/ha. In den Getreidearten wurden auch
nach Anwendung von 5,0 kg/ha zum normalen Erntetermin keine Wirkstoffrückstände
im Korn bestimmt.
In Salat (Aufwand
2,0 kg Nitrofen/ha) lagen die Rückstände bei maximal 0,045 mg/kg (unter Folie) und 0,01
mg/kg (Freiland). Radieschen enthielten nach Anwendung von 2,0 kg Nitrofen/ha bis zu
0,14 mg/kg. Die Daten zeigen, dass der Wirkstoff nur zu einem sehr kleinen Teil vom
Boden in die Pflanzen übergeht.
Höchstmengen
Bis 1982 war der
Wirkstoff in Deutschland (alte Bundesländer) über eine Höchstmengenverordnung nicht geregelt. Von
1982 bis 1994 fiel Nitrofen unter eine allgemeine Regelung im Verordnungstext,
der für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel eine Höchstmenge von 0,01 mg/kg vorsah.
1994 wurde Nitrofen dann in Anlage 5 der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV) aufgenommen
mit 0,01 mg/kg für Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft.
Diese Werte wurden mit dem Anwendungsverbot begründet.
In der ehemaligen
DDR betrug die zulässige Rückstandsmenge in Getreide 0,01 mg/kg.
Gesundheitsrisiken
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hat eine aktuelle gesundheitliche Bewertung für Nitrofen erstellt. Sie ist im Internet zugänglich unter http://www.bgvv.de/pflanzenschutzmittel/files/nitrofen.pdf.
Verhalten in der Umwelt
Nitrofen ist schwer
wasserlöslich (< 1mg/l) und lipophil (logPow 3,5-5). Es ist hydrolytisch stabil, aber
photolytisch instabil. Deshalb wird die Abbaugeschwindigkeit stark von dem Vorhandensein von
Licht beeinflusst. In Boden-Abbaustudien im Labor im Dunkeln erwies sich der Wirkstoff
als sehr persistent. In drei Freilandstudien zum Abbau im Boden unter Praxisbedingungen
wurden Halbwertszeiten (DT50-Werte) von ca. 50 Tagen ermittelt. Nach 100 Tagen konnte
noch ¼ der Anfangskonzentration nachgewiesen werden. Der weitere Abbau ging dann sehr
langsam vor sich. Mehrere Jahre nach der üblichen Anwendung sind aber keine
Rückstände im Boden mehr zu erwarten.
Laborstudien
ergaben, dass Nitrofen beim Abbau des Wirkstoffs Bifenox gebildet werden kann, allerdings nur
unter anaeroben Bedingungen (Sauerstoffausschluss) und in sehr geringen Mengen (maximal 5
%). Bei praxisüblichen Bedingungen sind signifikante Konzentrationen von Nitrofen im
Boden aus Anwendungen Bifenox-haltiger Pflanzenschutzmitteln auszuschließen.
Der Wirkstoff zeigt
aufgrund der starken Bindung an Bodenpartikel eine nur langsame Verlagerung im Boden. Damit ist
die Versickerungsneigung gering und es besteht keine Gefährdung für das Grundwasser.
Nitrofen ist sehr
giftig für Gewässerorganismen. Der Wirkstoff bioakkumuliert in Fischen.
Nitrofen als Altlast
Nitrofen ist zwar ein persistenter Wirkstoff, wird aber durch Licht und Mikroorganismen im Boden abgebaut. Es kann nach praxisüblicher Anwendung nicht ein Jahrzehnt im Boden überdauern. Ausgenommen wären Vergrabungen, die beim Tiefpflügen in die Pflugschicht gelangen. In diesen Fällen käme es aber zu deutlichen Schäden in den angebauten Kulturpflanzen, die bei einer Inspektion der Fläche deutlich zu sehen wäre.
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